Auszug - Schutz der Gewerbetreibenden im Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes 11-14a (Wohnbebauung Trabrennbahn Karlshorst)
Nach Aufstellung des B-Plans haben jetzige Mieter
Bestandsschutz. Vermieter ist bis jetzt die TLG. Dieser wird auch
Verlagerungskonzepte für die Gewerbetreibenden vorschlagen müssen. Die Planungsziele im B-Plan sind beizubehalten. Der nachfolgende geänderte Text wird einstimmig angenommen. Das Bezirksamt wird ersucht, den Unternehmen bei der
Verlagerung hinsichtlich der Standortwahl (nach Möglichkeit innerhalb des
Bezirks) die entsprechende Unterstützung zu geben. |
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