Drucksache - DS/0457/V  

 
 
Betreff: Schutz der Gewerbetreibenden im Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes 11-14a (Wohnbebauung Trabrennbahn Karlshorst)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.02.2003 
16. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
04.03.2003 
18. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Wirtschaft/Beschäftigung/Grundvermögen Entscheidung
10.04.2003 
16. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses für Wirtschaft/Beschäftigung/Grundvermögen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.05.2003 
19. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2003 
22. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Wirt/Be/ Grundvermögen PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung den Antrag in der Fassung des Ursprungsantrages zu beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht, die Auswirkungen des o. g. Bebauungsplanes auf die derzeit in dem Verfahrensgebiet ansässigen kleinen und mittelständigen Unternehmen zu ermitteln und – sofern sich abzeichnet, dassUnternehmen in Folge des Bebauungsplanes ihren jetzigen Standort aufgeben müssen – diesen Ausweichstandorte im Bezirk anzubieten sowie die Gewerbetreibenden über den Stand des Verfahrens und die möglichen Konsequenzen auf dem Laufenden zu halten.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV um Kenntnisnahme folgender Informationen:

 

Das vom Bebauungsplan 11-14a betroffene Grundstück befindet sich im Eigentum der TLG IMMOBILIEN GmbH.

Zur Umsetzung des von der TLG auf diesem Areal geplanten Vorhabens ist die Verlagerung der dort ansässigen Gewerbebetriebe unumgänglich.

 

Das Bezirksamt hat im Interesse einer gewerbeerhaltenden Verlagerung der betroffenen Betriebe bereits frühzeitig mehrfach mit der TLG beraten.

 

Die TLG unterhält gegenwärtig mit zwei Vertragspartnern - der ABEFA Immobilien-Vermietungs und Verpachtungs GmbH und der Fa. TRINKS GmbH – entsprechende Mietverträge.

 

Die Firma ABEFA hatte ihrerseits Untermietverträge mit weiteren 25 Gewerbebetrieben abgeschlossen, die auf diesem Gelände ansässig sind.

 

Derzeit wird vom Bezirksamt geprüft, inwieweit diese Ansiedlungen noch aktuell sind bzw. mit dem Gewerberegister übereinstimmen.

 

 

 

 

 

 

Im Zusammenhang mit dem Umsiedlungsvorhaben ist erwähnenswert, dass seitens der Betroffenen bislang keinerlei Informationen bzw. Probleme oder Anliegen an das Bezirksamt herangetragen wurden.

 

Die TLG hat dem Bezirksamt ausdrücklich versichert, alle Mieter bei der Suche geeigneter Ersatzstandorte zu unterstützen.

Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, wird die TLG gemeinsam mit dem Bezirksamt geeignete landeseigene oder private Grundstücke ermitteln und anbieten

(s. Anlage: Schreiben der TLG vom 07.08.2003).

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                               Dr. Prüfer

Bezirksbürgermeisterin                                                         Bezirksstadtrat WiImm

 

 

 


 

Die Anlage ist im Büro der BVV einzusehen!

 


 

 

 
 

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