Auszug - Spätis Sonntags offen lassen!
Die Diskussion ergab, dass das Ladenöffnungsgesetz viele Ausnahmen zulässt und der Begriff "Späti" nicht definiert ist.
Frau Feige schlug folgende Beschlussempfehlung des Ausschusses vor: Der Ausschuss ÖOV empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 1858/VII mit folgender Begründung. Das Berliner Ladenöffnungsgesetz regelt die allgemeinen Ladenöffnungszeiten, den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen, die Öffnung von besonderen Verkaufsstellen und Ausnahmen für die Öffnung von Verkaufsstellen. Der vorliegende Antrag fordert das Bezirksamt auf das Ladenöffnungsgesetz zu ignorieren und nicht mehr auf deren Einhaltung zu achten. Damit soll das Bezirksamt sich gesetzeswidrig verhalten. Um die sog. Spätis auch Sonntag offen zu halten bedarf es einer Gesetzesänderung durch das Abgeordnetenhaus und keiner Dienstanweisung an das Ordnungsamt. Abstimmung: 10/0/0 |
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