Drucksache - DS/1858/VII
Der Ausschuss Öffentliche Ordnung und Verkehr empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 1858/VII:
Das Bezirksamt wird ersucht Verstöße gegen das Ladenöffnungsgesetz von inhabergeführten Spätverkaufsstellen an Sonntagen nicht zu verfolgen. Auch sollen keine Geldbußen im Rahmen dieser Ordnungswidrigkeit verhängt werden. Hierfür müssen entsprechende Vorgaben bzw. Dienstanweisungen mit der Leitung des Ordnungsamts erarbeitet werden.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht sich bei den Amtsleitungen der Berliner Ordnungsämter dafür einzusetzen, dass bei Verstößen gegen das Ladenöffnungsgesetz an Sonntagen keine Geldbußen mehr festgesetzt werden.
Begründung: Das Berliner Ladenöffnungsgesetz regelt die allgemeinen Ladenöffnungszeiten, den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen, die Öffnung von besonderen Verkaufsstellen und Ausnahmen für die Öffnung von Verkaufsstellen. Der vorliegende Antrag fordert das Bezirksamt auf das Ladenöffnungsgesetz zu ignorieren und nicht mehr auf deren Einhaltung zu achten. Damit soll das Bezirksamt sich gesetzeswidrig verhalten. Um die sog. Spätis auch Sonntag offen zu halten bedarf es einer Gesetzesänderung durch das Abgeordnetenhaus und keiner Dienstanweisung an das Ordnungsamt.
Abstimmungsergebnis: 10 / 0 / 0
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