Auszug - Unterschutzstellungsverfahren von Teilen von Natur und Landschaft im Bereich der Parklandschaft Barnim (mitberatend, Federführung AS Umwelt/Gesundheit)
Hr. Nabrowsky, Amt für Umwelt und Natur: - Landschaftsplanverfahren sind aufwändig, dazu ist das Amt nicht in der Lage – Personal und Kosten. - Auf Grund der rechtlich ungeklärten Situation gibt es Nutzungskonflikte. - Eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet ist für das BA am einfachsten, weil das Verfahren mit den vorhandenen Ressourcen machbar ist.
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