Auszug - Mit Kanonen auf Tauben
Die Dringlichkeit zur Aufnahme des Antrages zur Beschlussfassung in die Tagesordnung gemäß § 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung wurde mehrheitlich abgelehnt.
Gemäß Geschäftsordnung, Anlage 1 (Drucksachenordnung), Ziffer 2.4, wird dieser Antrag in die Tagesordnung der 49. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 24. März 2011 aufgenommen.
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