Auszug - Korruptionsprävention auch im Konjunkturpaket II
Die
Dringliche Beschlussempfehlung wurde ohne Aussprache beschlossen. Beschluss: Das Bezirksamt wird ersucht im Zusammenhang mit der Lockerung der
Vergaberechtsregeln bei der Umsetzung des Konjunkturpakets II bei der Korruptionsprävention
auf die bisherigen guten Erfahrungen aufzubauen und keine Abstriche zu machen.
Hierzu gehören mindestens: - Anwendung des Mehraugenprinzips bei sämtlichen Vergaben von Bau-
und sonstigen Leistungen, - Umfassende Dokumentation der Vergabevorgänge mit Begründungen
zur Auswahl, - Frühzeitige Ankündigung von Stichprobenüberprüfungen zur
Korruptionsbekämpfung. |
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