Drucksache - DS/1302/VI
Das Bezirksamt wurde ersucht im Zusammenhang mit
der Lockerung der Vergaberechtsregeln bei der Umsetzung des Konjunkturpakets II
bei der Korruptionsprävention auf die bisherigen guten Erfahrungen aufzubauen
und keine Abstriche zu machen. Hierzu gehören mindestens: - Anwendung des
Mehraugenprinzips bei sämtlichen Vergaben von Bau- und sonstigen Leistungen, - Umfassende
Dokumentation der Vergabevorgänge mit Begründungen zur Auswahl, - Frühzeitige
Ankündigung von Stichprobenüberprüfungen zur Korruptionsbekämpfung. Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die in dieser Drucksache angesprochene „Lockerung der
Vergaberechtsregeln“ im Konjunkturpaket II beinhaltet im Wesentlichen die
Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige
Vergaben. Dies bedeutet, dass die Beschaffung von Bau-, Liefer- und
Dienstleistungen in erheblich verstärktem Umfang durch beschränkte
Ausschreibungen oder freihändige Vergaben möglich ist, wo ansonsten öffentliche
Ausschreibungen vorzunehmen wären. Die bis Ende 2010 befristete Anhebung der einschlägigen
Wertgrenzen und die verstärkte Möglichkeit von beschränkten Ausschreibungen und
freihändigen Vergaben ändert indes nichts an der Geltung der Vorschriften und
Regelungen, die der Korruptionsprävention dienen. Diese gelten unverändert
weiter, es gibt insoweit keine Einschränkungen. Das angesprochene
Vier-Augen-Prinzip oder die Dokumentation in einem abschließenden
Vergabevermerk galt und gilt zu jeder Zeit. So sind beispielsweise auch bei freihändigen Vergaben
mindestens 3 Angebote einzuholen und es ist auch hier auf einen Wechsel der
Anbieter zu achten, um eine ungerechtfertigte Bevorzugung einzelner Firmen zu
vermeiden. Im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die Änderung
im Vergaberecht beschränkt auf eine Verfahrensbeschleunigung bzw.
Fristverkürzungen. Hier bleiben die gesetzlichen Anforderungen für die
einzelnen Vergabearten (z.B. offenes Verfahren) unverändert. Emmrich |
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