Auszug - Feststellung der Dringlichkeit von Drucksachen
Für die Dringlichkeitsanträge,
DS-Nr. V/30 V/39 V/48 die Dringlichen
Beschlussempfehlungen, DS-Nr. V/40 V/42 V/43 und die Dringliche Vorlage zur
Beschlussfassung des Bezirksamtes, DS-Nr. V/41 wurde die Dringlichkeit gemäß
Geschäftsordnung der BVV § 34 (1) zur Aufnahme in die Tagesordnung bestätigt. |
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