Drucksache - DS/1638/VII  

 
 
Betreff: ÖPNV-Entlastung im Nordosten schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
28.07.2015 
41. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
22.09.2015 
42. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.10.2015 
49. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
53. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Landes Berlin, dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg und der Berliner S-Bahn Gesellschaft für eine ÖPNV-Verbindung zwischen den Bahnhöfen Hohenschönhausen über Karow nach Pankow einzusetzen. Dabei ist ein Halt an der Margaretenhöhe durch die zuständigen Stellen zu prüfen.

 

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat sich an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und folgende Antwort erhalten:

 

„… Der „Neubau der Strecke Wartenberg – Karower Kreuz – Mühlenbeck-Mönchmühle“ ist Bestandteil der langfristigen Verkehrsplanung des Berliner Senats. Diese Maßnahme ist im vom Berliner Senat im März 2011 beschlossenen „Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025“ unter den Langfristmaßnahmen mit einem Realisierungshorizont nach 2025 enthalten und wird im Zusammenhang mit einer Schienenpersonen-Nahverkehrstrasse entlang des gesamten Berliner Außenringes in Richtung Süden bis zum Grünauer Kreuz und von dort weiter bis zum neuen Flughafen BER geprüft. Die Trasse wird über den Flächennutzungsplan von Berlin freigehalten und ist damit planerisch abgesichert.

 

Eine konkrete Planung für die Weiterführung der S-Bahn über den Bahnhof Wartenberg hinaus bis nach Pankow liegt bisher nicht vor. Hintergrund dafür sind zum einen entsprechende Prioritätensetzungen des Stadtentwicklungsplanes Verkehr und des daraus resultierenden „Mobilitätsprogrammes 2016“ für besonders prioritär zu realisierende Maßnahmen. Des Weiteren ist für die sogenannte „Nahverkehrstangente“ noch ein Systementscheid für eine S-Bahn oder eine Regionalbahn herbeizuführen, die Taktfolge des Angebotes festzulegen, die konkreten Kosten zu ermitteln und der volkswirtschaftliche Nutzen nachzuweisen. In diesem Zusammenhang wird auch die Anzahl der Halte entlang der Strecke festgelegt und auch deren wirtschaftlicher Nutzen ermittelt.

 

Wie bereits in der Stellungnahme zur Drucksache DS/0937/VII zu „Busverkehr auch in der Margarethenhöhe“ im September 2014 dargelegt, ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger dafür verantwortlich, im Rahmen der Daseinsvorsorge ein ausreichendes Angebot bei Bussen und Bahnen im gesamten Berliner Stadtgebiet sicherzustellen. Umfang und Qualität dieses Angebotes werden über Standards und Vorgaben des Nahverkehrsplanes (NVP) des Landes Berlin definiert. Hierin werden u. a. Erschließungsstandards festgelegt.

 

Vor dem Hintergrund der begrenzt verfügbaren finanziellen Mittel lautet der Auftrag an den ÖPNV-Aufgabenträger, die öffentlichen Mittel des Landes Berlin möglichst effektiv und effizient im Sinne der Zielvorgaben des NVP einzusetzen. Demzufolge muss das ÖPNV-Angebot im Allgemeinen der vorhandenen Fahrgastnachfrage möglichst gut entsprechen. Leistungsausweitungen sind stets gründlich abzuwägen, da für die Bestellung dieser zusätzlichen Verkehre andere bestehende Angebote in Berlin abbestellt werden müssten.

 

Die Siedlung Margaretenhöhe umfasst ca. 250 Bewohnerinnen und Bewohner. Hieraus ergeben sich unter Annahme der üblichen drei Wege pro Person und Tag und einer durchschnittlichen Nutzung des ÖPNV gegenüber den anderen Verkehrsmitteln in Berlin von weniger als 30 % rund 100 Fahrgäste pro Tag und Richtung, was einer äußerst geringen Nachfrage entsprechen würde. Dies würde sich auch im Falle einer laut Flächennutzungsplan vorgesehenen Erweiterung der Bauflächen nicht substanziell verändern.

 

Ungeachtet dessen werden insbesondere im Zusammenhang mit den für Berlin neuen Herausforderungen einer Stadt mit wachsenden Bevölkerungszahlen – besonders im Raum Pankow – viele Verkehrsprojekte einer erneuten Prüfung hinsichtlich seiner Priorisierung unterzogen. Der Senat ist darauf orientiert, Maßnahmen zur Abwicklung der prognostizierten Verkehrsentwicklung problemorientiert und im Hinblick auf ein jeweils integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept zu entwickeln…“

 

 
 

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