Drucksache - DS/1573/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden und der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 11-72 VE
b) Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis
c) entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren weiterzuführen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 11-72 VE für die Grundstücke Alt-Friedrichsfelde 69-71 sowie für Teilabschnitte der angrenzenden erschließenden Flächen, Flur 709, Flurstücke 266, 275 und 306 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;
d) mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Begründung:Unterrichtung über den Stand des laufenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung
Räumlicher Geltungsbereichdes vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-72 VE für die Grundstücke Alt-Friedrichsfelde 69-71 sowie für Teilabschnitte der angrenzenden erschließenden Flächen Flur 709, Flurstücke 266, 275 und 306 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde
Ziel des Bebauungsplanes:Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten für eine Einfamilien-Reihenhausbebauung, Festsetzung der notwendigen Erschließungsanlagen
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