Drucksache - DS/1495/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Folgende Personen werden als beratendes und als stellvertretendes beratenes Mitglied des Jugendhilfeausschusses gemäß § 35 Abs. 8 und 9 AG KJHG berufen:
Personen zur Vertretung des Bezirksschulbeirates
Herr Christoph Kämpf Elternvertreter im Bezirksschulbeirat (beratendes Mitglied) Herr Ricardo Schlicht Lehrervertreter im Bezirksschulbeirat (stellv. beratendes Mitglied)
Begründung: Für die VII. Wahlperiode sind gem. § 35 Abs. 8 und 9 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09. Mai 1995 (GVBl. S. 300) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134 (zuvor geändert durch [Vorschaltgesetz] Gesetz vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 217), Artikel II des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (GVBl. S. 256) und durch Artikel I des Gesetzes vom 04. Mai 2005 (GVBl. S. 282)) zuletzt geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 23. Juni 2005 (GVBl. S. 322) auf Vorschlag des Bezirksschulbeirates Bürger/innen als beratende Mitglieder sowie als stellvertretende beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss von der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen. Durch die Neuwahl des Bezirksschulbeirates schlägt dieser nunmehr Herrn Christoph Kämpf als beratendes Mitglied und Herrn Ricardo Schlicht als stellvertretendes beratendes Mitglied vor.
Das Bezirksamt folgt dem Vorschlag und bittet die BVV die genannten Personen in die Funktion als beratendes Mitglied und stellvertretenes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses zu berufen.
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