Drucksache - DS/1413/VII
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1413/VII in folgender geänderter Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht zur Abwicklung geeigneter Aufgaben die Finanzierung durch Drittmittel zu prüfen und zu befördern. In jedem Fall ist natürlich eine Abwägung der Interessenlagen zu vollziehen und zumindest der BVV offenzulegen. In etwaigen Fällen sind eventuell mehrere Wettbewerber nach einem möglichen Finanzierungswunsch zu befragen und gegebenenfalls auszuwählen (hinsichtlich Eignung). Werbefinanzierung soll in diesem Sinne als Drittmittel betrachtet werden. Vereinbarungen mit Dritten sollten eine bekannte Grundlage (möglichst in Schriftform) haben und nicht in Abhängigkeiten von Einzelpersonen stehen. Dazu ist jährlich zu berichten.
Begründung: Bevor Aufgaben entfallen oder zusätzliche Aufgaben der Finanzierbarkeit zum "Opfer" fallen, soll die Akquise von Werbefinanzierung ein Weg sein, um beispielsweise Bürger gut zu informieren oder Angebote des Bezirksamts möglich zu machen, die möglicherweise sonst nicht oder nicht in der Qualität erbracht werden können. Selbstverständlich sind dazu überprüfbare Regelungen zu schaffen, die auch die BVV (Vorlage zur Kenntnis) mit einbeziehen sollen. Kooperationen sind im gesellschaftlichen Leben nichts Außergewöhnliches und sollen im Sinne der verbesserten Aufgabenerfüllung stärker in Erwägung gezogen werden. Auch das Wegbrechen von Partnern ist ein Verlust, der vermieden werden soll. Es ist beispielsweise berichtet worden, dass im Jugendamt eine Kooperation mit der Firma Nestlé weggefallen ist und nicht bekannt sei, welche Grundlage die finanzielle Unterstützung hatte. Hier fallen nun zusätzliche Kosten, beispielsweise für die Herstellung von Glückwunschkarten bei Geburten, für den Bezirk an, deren Abdeckung durchaus durch eine Fremdfinanzierung mit transparenten Abwägungen ermöglicht werden könnte.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht zur Abwicklung geeigneter Aufgaben die Finanzierung durch Drittmittel zu prüfen und zu befördern. In jedem Fall ist natürlich eine Abwägung der Interessenlagen zu vollziehen und zumindest der BVV offenzulegen. In etwaigen Fällen sind eventuell mehrere Wettbewerber nach einem möglichen Finanzierungswunsch zu befragen und gegebenenfalls auszuwählen (hinsichtlich Eignung).
Werbefinanzierung soll in diesem Sinne als Drittmittel betrachtet werden. Vereinbarungen mit Dritten sollten eine bekannte Grundlage (möglichst in Schriftform) haben und nicht in Abhängigkeiten von Einzelpersonen stehen.
Abstimmungsergebnis: 7 / 5 / 0
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |