Drucksache - DS/1240/VII  

 
 
Betreff: Aufhebung und Veränderung von Einschulungsbereichen an Grundschulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin BiKuSozSp 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
33. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Schule und Sport Entscheidung
09.09.2014 
29. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der Einschulungsbereich der Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule (11G15) wird zum Schuljahr 2015/16 aufgehoben.

Die Einschulungsbereiche (ESB) der Bürgermeister-Ziethen-Schule (11G09), der Bernhard-Grzimek-Schule (11G11) und der Friedrichsfelder Schule (11G23) werden zum Schuljahr 2015/16 verändert.

 

 

1.              Aufhebung des Einschulungsbereiches der Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule

Mit Umwandlung der Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule in eine inklusive Gemeinschafts­schule zum Schuljahr 2015/16 (s. BA-Beschluss 290/2013 und DS/1024/VII Umwandlung der Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule (11G15/11S04) - Grundschule und sonderpädagogisches Förderzentrum "Sehen" in eine Inklusive Gemeinschaftsschule mit dem Schwerpunkt "Sehen") wird der bestehende Einschulungsbereich gemäß § 55a Absatz 4 i.V.m. § 18 Ab­satz 3 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) aufgehoben.

Gemäß § 17a Absatz 5 SchulG gilt für die Aufnahme der Schüler/innen der Jahrgangsstufe 1 der Gemeinschaftsschule der § 55a Absatz 2 SchulG mit folgender Maßgabe: Bei Übernach­frage werden zunächst im Umfang von zwei Dritteln Schüler/innen aufgenommen, deren Wohnung sich in kurzer Entfernung zur Schule befindet (gemäß aktueller Rechtsprechung Verwaltungsgericht Berlin VG 9 L 227.12 vom 02.08.2012), sodann zu einem Drittel Schüler/ innen unabhängig von ihrem Wohnort.

Folgende aufgeführte Straßen des jetzigen ESB der Paul-und Charlotte-Kniese-Schule werden der Bernhard-Grzimek-Schule vollständig zugeordnet: Am Tierpark 46-82, Am Tier­park 49-135, Criegernweg 1-6, Enckefortweg 1-31, Erich-Kurz-Str. 4-10, Erich-Kurz-Str. 5-13, Erieseering 4-40, Erieseering 7-35, Franz-Mett-Str. 2-16, Franz-Mett-Str. 3-9, Lüttichau­weg 2-42, Otto-Schmirgal-Str. 1-7, Otto-Schmirgal-Str. 2-8 und Sewanstr. 241-273.

 

 

2.              Neubildung eines Einschulungsbereiches für den Schulstandort Dolgenseestr. 60 und Veränderung der Einschulungsbereiche der Bürgermeister-Ziethen-Schule, Bernhard-Grzimek-Schule und Friedrichsfelder Schule

Aufgrund der weiterhin ansteigenden Schülerzahlentwicklung durch Zuzüge, zunehmende Geburtenzahlen und Wohnungsbautätigkeit ist es erforderlich, das bestehende Grundschul­netz zu erweitern, neue Schulraumkapazitäten zu schaffen und zur Entlastung bestehender Schulstandorte, insbesondere der Bürgermeister-Ziethen-Schule, die ESB zu verändern.

Die derzeitige Situation und weitere Entwicklung an den o.g. Schulen stellt sich wie folgt dar:

Schule

Defizit in Zügen*

2013/14

Prognose Defizit in Zügen 2018/19

Bürgermeister-Ziethen-Schule

0,5

2,9

Bernhard-Grzimek-Schule

0,7

1,1

Friedrichsfelder Schule

0,3

0,8

*              Ein Zug entspricht jeweils einer 1. Klasse, einer 2. Klasse, einer 3. Klasse, einer 4. Klasse, einer 5. Klasse und einer 6. Klasse.

An der Bernhard-Grzimek-Schule und der Friedrichsfelder Schule gibt es keine Möglich­keiten für eine eventuelle Kapazitätserweiterung. Obwohl geplant ist, an der Bürgermeister-Ziethen-Schule einen Modularen Ergänzungsbau (MEB) aufzustellen, bleibt prognostisch ein Defizit von ca. 1,4 Zügen.

Ziel ist es, eine mittelfristige ausgeglichene Planung für alle drei Schulstandorte zu erzielen und die Bedarfe den Kapazitäten anzupassen, was durch die geplante ESB-Veränderung erreicht wird.

Der ehemalige Schulstandort Dolgenseestraße 60 (Doppelschulstandort) wird derzeitig um­fangreich saniert. Die Sanierung des Hauses 1 wird bereits zu Beginn des Schuljahres 2014/15 abgeschlossen sein. Das Haus 2 soll zu Beginn des Schuljahres 2016/17 fertigge­stellt werden. Es ist beabsichtigt, dort einen neuen Grundschulstandort zu gründen. Erst­malig sollen zum Schuljahr 2015/16 Schulanfänger dort aufgenommen werden.

Dem neuen Schulstandort Dolgenseestraße 60 wird der jetzige ESB der Bernhard-Grzimek-Schule zugeordnet. Folgende aufgeführte Straßen gehören dazu: Am Tierpark 124-126, Dathepromenade 3, Dolgenseestr. 1-63, Dolgenseestr. 2-64, Friedenshorster Str. 2-10, Friedenshorster Str. 3-7, Hönower Weg 2-56, Hönower Weg 9-99, Huronseestr. 1-39, Huron­seestr. 40-102, Mellenseestr. 2-66, Mellenseestr. 1-65, Michiganstr. 1-5, Michiganstr. 4-26, Ontarioseestr. 2-32, Ontarioseestr. 17, Salzmannstr. 1-39, Salzmannstr. 4-34, Sewanstr. 1-235, Sewanstr. 2-262, Splanemannstr. 3-21 und Splanemannstr. 4-20.

Weiterhin werden die ESB der Bürgermeister-Ziethen-Schule, der Bernhard-Grzimek-Schule und Friedrichsfelder Schule verändert.

Folgende aufgeführte Straßen werden dem ESB der Bürgermeister-Ziethen-Schule zugeord­net: Allee der Kosmonauten 16-22, Allee der Kosmonauten 17-21a, Allee der Kosmonauten 23-25, Alt-Friedrichsfelde 1-61, Alt-Friedrichsfelde 2-60, Alt-Friedrichsfelde 87-127a, Alt-Friedrichsfelde 88-126, Am Tierpark 1-31, Am Tierpark 2-28, Am Tierpark 31a-41, Am Tierpark 32-42, Charlottenstr. 1a-9, Charlottenstr. 2-20, Hülsenplatz 1-3, Hülsenplatz 2-4, Köpitzer Str. 1-19, Köpitzer Str. 2-8, Kurze Str. 1-11, Kurze Str. 2-12, Löwenberger Str. 1-5, Löwenberger Str. 2-4, Massower Str. 2-52, Massower Str. 5-75, Rhinstr. 1-17, Rhinstr. 19-165, Rosenfelder Ring 11-159 und Rosenfelder Ring 18-150.

Folgende aufgeführte Straßen werden dem ESB der Bernhard-Grzimek-Schule zugeordnet: Elfriede-Tygör-Str. 1-5, Elfriede-Tygör-Str. 2-4d, Elfriede-Tygör-Str. 6, Franz-Mett-Str. 17-23, Franz-Mett-Str. 18-24, Am Tierpark 46-82, Am Tierpark 49-135, Criegernweg 1-6, Enckefortweg 1-31, Erich-Kurz-Str. 4-10, Erich-Kurz-Str. 5-13, Erieseering 4-40, Erieseering 7-35, Franz-Mett-Str. 2-16, Franz-Mett-Str. 3-9, Lüttichauweg 2-42, Otto-Schmirgal-Str. 1-7, Otto-Schmirgal-Str. 2-8, Sewanstr. 241-273, Rummelsburger Str. 1-1a, Rummelsburger Str. 3-89, Rummelsburger Str. 16A-84, Rummelsburger Str. 86-92, Baikalstr. 1-31, Baikalstr. 2-26, Balatonstr. 1-57, Balatonstr. 2-68, Moldaustr. 2-54, Moldaustr. 11-55, Schwarmeerstr. 1-57, Schwarzmeerstr. 2-72, Volkradstr. 1A-43, Volkradstr. 4-88, Zornstr. 1-3, Zornstr. 2-4, Am Lindenplatz 1-23 und Am Lindenplatz 2-24.

Folgende aufgeführte Straßen werden dem ESB der Friedrichsfelder-Schule zugeordnet: Archenholdstr. 1-83, Archenholdstr. 2-102, Bietzkestr. 5-29, Bietzkestr. 6-30, Delbrückstr. 1-5, Delbrückstr. 6-22, Delbrückstr. 9-25a, Eggersdorfer Str. 9-43, Eggersdorfer Str. 22-44, Einbecker Str. 39-59, Einbecker Str. 44-104, Kraetkestr. 3-41, Kraetkestr. 4-38, Lincolnstr. 3-67, Lincolnstr. 4-88, Marie-Curie-Allee 2-120, Marie-Curie-Allee 35, Marie-Curie-Allee 93-127, Ribbecker Str. 1-65, Ribbecker Str. 16-68, Robert-Uhrig-Str. 20-42, Robert-Uhrig-Str. 21-37, Zachertstr. 1, Zachertstr. 5-75, Zachertstr. 6-86, Alfred-Kowalke-Str. 1-41, Alfred-Kowalke-Str. 2-42, Einbecker Str. 63-119, Paul-Gesche-Str. 1-23, Paul-Gesche-Str. 2-24, Robert-Uhrig-Str. 2a-18 und Robert-Uhrig-Str. 5-19.

 

 

  1. Schulwegsicherung

Der freie Träger CÖGA erarbeitet seit 3 Jahren für den Bezirk Lichtenberg Schulwegpläne. Die geplanten Veränderungen der ESB für die o.g. Schulen und die mittels Google-Maps berechneten Schulweglängen wurden dem freien Träger mit der Maßgabe übergeben, den sichersten und optimalsten Schulweg zu beschreiben sowie ggf. verkehrstechnisch neural­gische Punkte aufzuzeigen, welche mit dem Verkehrssicherheitsberater der Berliner Polizei abgestimmt wurden.

Die CÖGA empfiehlt die Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Fußgängerinsel Dolgensee-/Ecke Mellenseestraße. Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde wurde darauf hingewiesen, dass dieser Bereich bereits eine Tempo-30-Zone ist und in diesen Zonen keine Fußgängerüberwege eingerichtet werden. Hier ist es Aufgabe der Polizei, eine Tempoeinhaltung durchzusetzen.

 

 

4.              Verfahren

Die Anhörungen der Schulkonferenzen der Bürgermeister-Ziethen-Schule und der Bernhard-Grzimek-Schule fanden jeweils am 29.04.2014 statt. Der Veränderung des ESB wurde jeweils zugestimmt. Die Anhörung der Schulkonferenz der Friedrichsfelder Schule fand am 08.04.2014 statt. Der Veränderung des ESB wurde ebenfalls zugestimmt.

Die Anhörung des Bezirksschulbeirates (BSB) fand gemäß § 111 Absatz 3 Ziffern 2 und 6 SchulG am 12.05.2014 statt. Der BSB stimmte der Veränderung der ESB mit der Maßgabe zu, dass eine Überprüfung der Verkehrssituation in der Dolgensee-/Mellenseestraße statt­findet. Diesbezüglich finden bereits Gespräche des Schul- und Sportamtes mit der Straßen­verkehrsbehörde, dem Tiefbauamt und der Verkehrslenkung Berlin statt.

Bis zum 30.06.2014 werden die Veränderungen der ESB an das statistische Landesamt von Berlin zur Datenübermittlung an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) gemeldet, damit rechtzeitig zum Anmeldezeitraum der Schulanfänger für das Schul­jahr 2015/16 (Oktober 2014) die Schulanfängerlisten an die Grundschulen übergeben werden können.

Die Veränderung der ESB wird nach Kenntnisnahme durch die BVV auf der Internetseite des Schul- und Sportamtes zur Information für die Eltern veröffentlicht.

 
 

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