Drucksache - DS/1227/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-50aa - Festsetzung
Arbeitstitel: "Gartenstadt Karlshorst I"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
33. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK + Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen,

 

a)        die Festsetzung des Bebauungsplanes XVII-50aa vom 5. Januar 2012 mit Deckblättern vom 16. Januar 2013 und 7. November 2013 für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, einer Linie zwischen Beerfelder Straße und Biesenhorster Weg, einer Linie nördlich des Flurstücks 346 (Deutsch-Russisches Museum) und Zwieseler Straße sowie für Teilabschnitte der Zwieseler Straße und der Robert-Siewert-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst als Rechtsverordnung.

 

b)        mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23. Januar 2014 zur Drucksache Nr. 1036/VII den Bebauungsplan XVII-50aa vom 5. Januar 2012 mit Deckblättern vom 16. Januar und 7. November 2013 für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, einer Linie zwischen Beerfelder Straße und Biesenhorster Weg, einer Linie nördlich des Flurstücks 346 (Deutsch-Russisches Museum) und Zwieseler Straße sowie für Teilabschnitte der Zwieseler Straße und der Robert-Siewert-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XVII-50aa entschieden.

 

Mit Schreiben vom 5. März 2014 hat der Fachbereich Stadtplanung gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB der höheren Verwaltungsbehörde den Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa zur erneuten Rechtsprüfung übersandt. Die der Behörde einzuräumende Frist von 2 Monaten zur Stellungnahme ist verstrichen. Gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB kann das Bezirksamt, sobald die zuständige Senatsverwaltung erklärt, dass sie keine Beanstandungen erhebt oder die dafür nach Absatz 4 eingeräumte Frist verstrichen ist, den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen.

 

Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.

 

             


Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Stadtplanung

 

 

Bebauungsplan XVII-50aa

 

für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, einer Linie zwischen Beerfelder Straße und Biesenhorster Weg, einer Linie nördlich des Flurstücks 346 (Deutsch-Russisches Museum) und Zwieseler Straße sowie für Teilabschnitte der Zwieseler Straße und der Robert-Siewert-Straße

 

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst

 

              unmaßstäblich

Planungsziele des Bebauungsplanes XVII-50aa

 

-              Festsetzung von Wohnbau-, Grün- und Straßenverkehrsflächen

 
 

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