Drucksache - DS/1224/VII  

 
 
Betreff: Aufnahme der Häuser 7 und 22 des MfS-Areals Normannenstraße in die Denkmalliste Berlin
Arbeitstitel: Neuaufnahme Denkmalliste
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
33. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK + Anlage 2 PDF-Dokument
VzK - Anlage 1  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a) Die Aufnahme der Häuser 7 und 22 des MfS-Areals Normannenstraße in die Denkmalliste
     Berlin zu beantragen.

 

Anlage 1:

Denkmalkarte Berlin

 

b)      mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) die Untere Denkmalschutzbehörde zu beauftragen.

 

c)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 2:

Begründung zum Antrag auf Aufnahme der Häuser 7 und 22 des MfS-Areals Normannenstraße in die Denkmalliste Berlin

 

 


              Anlage 2

 

Begründung zum Antrag auf Aufnahme der Häuser 7 und 22 des MfS-Areals Normannenstraße in die Denkmalliste Berlin

 

Der Geheimdienst der DDR, das Ministerium für Staatssicherheit, richtete nach seiner Gründung am 08. Februar 1950 seinen Dienstsitz im Gebäude des ehemaligen Finanzamtes in der Normannenstraße im Berliner Stadtbezirk Lichtenberg ein. In den Folgejahren expandierte die Bebauung auf dem vom Geheimdienst genutzten Gelände, so dass der Zentrale Dienstkomplex des Ministeriums für Staatssicherheit bzw. des Amtes für Nationale Sicherheit zum Zeitpunkt der Auflösung im Jahr 1989/1990 eine Fläche von ca. 2 km2 umfasste.

In der Denkmalliste Berlin erfasst sind vom ehemaligen Dienstkomplex der Zentrale des MfS bisher das Finanzamt Lichtenberg, als erster Sitz der Zentrale des MfS, sowie das Haus 1 Ruschestraße 103, 1961/62 als Sitz der Kommandozentrale des Ministers für Staatssicherheit der DDR (als Erweiterungsbau im Zentrum der Anlage errichtet).

Gemäß Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) ist das Landesdenkmalamt Berlin für die Führung der Denkmallisten zuständig. Die Häuser 7 und 22 unterliegen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung dem öffentlichen Erhaltungsinteresse. Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin regt daher an, die Eintragungsvoraussetzungen zu prüfen und die beiden Häuser in die Denkmalliste Berlin aufzunehmen.

Das Haus 7 entstand innerhalb eines Jahres 1956 im Stil der neoklassizistischen Stalinallee als einer der ersten Erweiterungsbauten der MfS-Zentrale. Das Gebäude basiert auf zwei im rechten Winkel zueinander angeordneten Baukörpern. Der sechsgeschossige nördliche Flügel folgt dem Verlauf der ehemaligen Helmutstraße, der fünfgeschossige südliche Flügel versperrte den Verbindungsweg zur Frankfurter Allee endgültig. Als architektonische Akzentsetzung erhielt das Gebäude im Schnittpunkt beider in der Geschoßzahl ungleichen Flügel einen loftähnlichen, großzügig gestalteten Dachaufsatz. Nach der Fertigstellung beherbergte das Haus 7 die HV A und die für die Sicherung des Chiffrierwesens zuständige Abteilung XI. In den an der Verbindungsstelle der beiden Flügel gelegenen großen Säle befanden sich Konferenzräume, eine Cafeteria, ein Speisesaal und die Bildstelle der HV A.

 

Von 1979 bis 1989 war in diesem Gebäude die Hauptabteilung XX untergebracht, zuständig für die politische Verfolgung von Regimekritikern, die Überwachung von Kunst, Kultur, Kirche und Sport sowie die Unterdrückung von Normabweichung, Widerstand und Opposition. Am 4. September 1990 besetzten Bürgerrechtler Teile des Gebäudes und erstritten von hier aus - mittels eines Hungerstreikes - den freien Aktenzugang und den Verbleib der Akten in Ost-Berlin bzw. in den ehemaligen DDR-Bezirken. Seit 1992 nutzt der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR mit der Abteilung Archivbestände das Gebäude.

 

Das Gebäude 7 bildet mit dem Haus 1 den Kern des Ministeriums für Staatssicherheit und stellt ein einzigartiges Zeugnis für die Geschichte der DDR dar. Die Ausstattung des Gebäudes ist zum überwiegenden Teil in Bezug auf Fußböden-, Wand- und Deckengestaltungen der Erschließungsflure und der Treppenhäuser original erhalten.

 

1960 wurde das Speisehaus, das spätere Haus 22 errichtet. In seiner Ausstattung ist es bis auf wenige reversible Einbauten im originalen Bauzustand erhalten. Das Speisehaus wurde auf dem Hügel der ehemaligen Köhler'schen Schrotmühle, einst eine der wenigen Wippmühlen Preußens, errichtet. Es stand ausschließlich höheren Mitarbeitern des MfS als Verpflegungseinrichtung zur Verfügung. Der Speisesaal mit ca. 200 Plätzen befand sich im Erdgeschoss; im Obergeschoss gab es einen Konferenzsaal für Festveranstaltungen und Dienstkonferenzen des Ministers.

Die Häuser 7 und 22 dokumentieren die erste Phase der architektonischen Umgestaltung und Neubebauung des Areals durch das MfS unter Auflösung der vorhandenen Infrastruktur. Den Baumaßnahmen ging der Abriss der Altbausubstanz, wie z.B. der von Bruno Taut entworfenen Wohnsiedlung in der Normannenstraße oder des Gemeindehauses der Neuapostolischen Kirche voraus.

Die denkmalpflegerische Bestandsaufnahme zeigt, dass die Gebäude wohl Veränderungen erfahren haben, im äußeren Erscheinungsbild und auch in der Grundstruktur jedoch klar ablesbar überkommen sind. Die Gebäude 7 und 22 bilden im Kontext mit dem Haus 1 das Zentrum eines der einflussreichsten Ministerien des politischen Systems der DDR und vermitteln in ihrer Ausstattung den Stil der späten 1950er Jahre der DDR.

 

Eine Erhaltung der Authentizität dieses Ortes ist nur durch eine behutsame bewahrende Konservierung und Restaurierung des Bestandes zu erreichen. Um die Gebäude 7 und 22 des ehemaligen Dienstkomplexes des MfS als architektur-, kultur- und staatsgeschichtliche Zeugnisse in ihrer Substanz und ihrer Originalität zu erhalten, ist eine Unterschutzstellung entsprechend Denkmalschutzgesetz Berlin dringend erforderlich.

 

 

 

 

 
 

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