Drucksache - DS/1139/VII  

 
 
Betreff: Berliner Bäderkonzept 2020 - keine Einschränkungen des öffentlichen Badebetriebs
Status:öffentlichAktenzeichen:Schreiben BA v. 30.10.2014 (Zwb.)
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Schule und Sport Entscheidung
08.04.2014 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport vertagt   
13.05.2014 
27. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport vertagt   
10.06.2014 
28. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
35. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
11.12.2014 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE Schule und Sport PDF-Dokument
Schreiben BA v. 30.10.2014 (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (2. Zwb.) PDF-Dokument
VzK (2. Zwb.) - Anlage 1  
VzK (2. Zwb.) - Anlage 2  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

  1. sich beim Berliner Senat und bei den Berliner Bäder Betrieben dafür einzusetzen, dass vor Fertigstellung des Berliner Bäderkonzepts 2020 und vor seiner Beschlussfassung durch den Gesetzgeber keinerlei Einschränkungen für das Schul-, Vereins- und öffent­liche Schwimmen in den Bädern Lichtenbergs vorgenommen werden.
  1. sich in seiner Stellungnahme bei der Erarbeitung des Berliner Bäderkonzepts 2020 an folgenden Prämissen zu orientieren:

-              Angesichts der im Berliner Vergleich unterdurchschnittlichen Versorgung mit Hallen­bädern sind keinerlei Schließungen in Lichtenberg zuzulassen.

-              Der akute Instandhaltungsrückstau in den Lichtenberger Bädern von derzeit 2,7 Milli­onen Euro ist kurzfristig aufzulösen. Darüber hinaus sind Investitionen zur nachhaltigen Senkung der Betriebskosten und zur Erschließung neuer Besuchergruppen zu tätigen.

-              Die nach Einschätzung des Vorstandes der Berliner Bäder Betriebe derzeitige Unter­finanzierung des Schwimm- und Badebetriebs ist zu beenden. Eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung durch das Land Berlin ist als Daseinsvorsorge zu sichern.

-              Zur Sicherung der Daseinsvorsorge gehört neben dem Schul- und Vereinsschwimmen auch die Subventionierung des öffentlichen Schwimm- und Badebetriebes.

-              Bei einer etwaigen Übertragung des Betriebs an Vereine ist sicherzustellen, dass es zu keiner Reduzierung des Angebots für den öffentlichen Schwimm- und Badebetrieb kommt.

-              Angesichts zurückgehender Nutzerzahlen sind die Öffnungszeiten wieder dem tatsäch­lichen Bedarf anzupassen, die grundsätzliche Schließung in den Sommermonaten ist aufzuheben.

-              Änderungen, die den Betrieb und die Nutzung der Bäder in Lichtenberg betreffen sind vorher rechtzeitig dem Bezirksamt und vor Ort anzuzeigen.

-              Angesichts zuletzt gestiegener Eintrittspreise von rund 25 Prozent muss bei der zukünftigen Preisgestaltung stärker als bisher darauf geachtet werden, dass es auch Beziehern kleiner Einkommen möglich ist, die Bäder zu nutzen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Wie der BVV im ersten Zwischenbericht vom 30.10.2014 mitgeteilt wurde, unterstützt das Bezirksamt das Anliegen der Drucksache. Dazu hatte es sich – unter Einbeziehung der Anliegen der ebenfalls das Berliner Bäderkonzept betreffenden DS/1122/VII Spaß- und Freizeitbad – zukunftsfähige Bäderlösung für den Bezirk in einem Schreiben an die Berliner Bäder-Betriebe sowie den Staatssekretär für Sport gewandt.

Beide Antwortschreiben liegen nunmehr vor und sind in den Anlagen beigefügt.

In Wertung dieser Antwortschreiben ist seitens des Bezirksamtes Folgendes zu ergänzen.

Die Antwort der Berliner Bäder-Betriebe beinhaltet die erneuerte Zusage, die Bezirke in den „Reformprozess und die Umsetzung des Bäderkonzeptes“ einzubeziehen. Dabei „werden dann auch Standort- und Angebotsfragen zu erörtern sein“.

 

Zugleich geht das Antwortschreiben des Staatssekretärs für Sport davon aus, dass eine Beteiligung der Bezirke bereits stattgefunden hätte: „Bei der Erstellung dieses Bäderkon­zeptes erfolgte eine Beteiligung der regionalen Beiräte der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) – damit also auch die Einbindung der Bezirke…“.

Hierzu stellt das Bezirksamt fest: Zu einem mutmaßlich auf Senatsebene bereits vorlie­genden neuen Entwurf eines Berliner Bäderkonzeptes erfolgte bislang keine Beteiligung des Bezirks, weder über die regionalen Beiratssitzungen in Lichtenberg noch auf der eigentlich angezeigten politischen Ebene, der Bezirksstadträtesitzungen für Sport. Das Bezirksamt wird diesen Umstand in geeigneter Weise gegenüber dem Staatssekretär für Sport thematisieren und eine frühzeitige Partizipation der Bezirke einfordern.

Das Bezirksamt wird der BVV dazu ggf. weiter berichten.

 

 
 

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