Drucksache - DS/1107/VII
Punkt 5 wird geändert in:
5) Vom Livestream ausgeschlossen sind Sitzungen oder Tagesordnungspunkte gemäß § 22 dieser GO.
Der 2. Satz "Darüber hinaus erfolgt keine Übertragung per Livestream bei Sitzungsunterbrechungen, bei namentlichen Abstimmungen und Wahlhandlungen mit verdecktem Stimmzettel." wird gestrichen.
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