Drucksache - DS/0927/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-87 - Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: KGA „Feldtmannsburg Bezirk II“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.10.2013 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   für das Gelände der KGA "Feldtmannsburg Bezirk II"  im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-87 aufzustellen.

Das wesentliche Planungsziel ist:

Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten".

 

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

 

b)   für den Bebauungsplanvorentwurf 11-87 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, den Nachbarbezirk und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 2:              Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 


              Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-87

für das Gelände der KGA "Feldtmannsburg Bezirk II"

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

                                                                                                                               Maßstab 1:5000

 

Ziel des Bebauungsplanes

Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten"

 

 

 


              Anlage 2

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

 

I.               Planungsgegenstand

 

I.1               Veranlassung und Erforderlichkeit

 

Die Kleingartenanlage (KGA) "Feldtmannsburg" besteht seit 1917 und verfügt insgesamt über 192 Parzellen. Die KGA setzt sich aus drei Bereichen zusammen, die durch Nutzung von Restflächen im vorhandenen Siedlungsgebiet entstanden sind. Der Bereich "Feldtmannsburg Bezirk I" befindet sich im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee, die Bereiche "Feldtmannsburg Bezirk II und "Feldtmannsburg Bezirk III" im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen. Mit Festsetzung des Bebauungsplans XXII-42 wurden die Flächen der KGA "Feldtmannsburg Bezirk III" als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten" bereits planungsrechtlich gesichert. Da auch die Flächen der KGA "Feldtmannsburg Bezirk II" mit 67 Parzellen sich in privatem Eigentum befinden, ist eine planungsrechtliche Sicherung dieses Teils der Kleingartenanlage erforderlich.

 

Die Förderung des Kleingartenwesens stellt eine wichtige städtebauliche, sozial- und gesundheitspolitische Aufgabe dar. Als Teil des Grünflächensystems der Stadt erfüllen Kleingärten wichtige Ausgleichs- und Erholungsfunktionen. Sind Kleingärten nicht ausschließlich im Besitz des Landes Berlin, besteht die Gefahr, dass private Eigentümer diese Flächen für andere Nutzungen vermarkten wollen. Im Interesse einer dauerhaften Sicherung der gegenwärtigen Nutzung als Kleingartenanlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

I.2              Plangebiet (Bestand, planerische Ausgangssituation)

 

Das ca. 2,9 ha große Plangebiet liegt im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, nördlich der Hansastraße, an der Bezirksgrenze zu Pankow. Es wird im Norden und Nordosten durch die Feldtmannstraße, im Südosten durch die Grundstücksflächen des Autohauses "Möbus", im Süden durch die ehemalige Industriebahn und im Westen durch die Grundstücke Feldtmannstraße 61, 61A und 61B begrenzt.

 

Die Erschließung der Kleingartenanlage erfolgt über die Feldtmannstraße. Eine fußläufige Zuwegung zur KGA erfolgt über den Rad- und Wanderweg auf der ehemaligen Industriebahn. Auf Flächen der ehemaligen Industriebahn befindet sich auch ein Stellplatz für die KGA.

 

Alle Parzellen verfügen über Wasserleitungen und Sammelgruben. Mit Ausnahme von 2 Parzellen ist die KGA an das Stromnetz angeschlossen. Die Müllentsorgung erfolgt 14-tägig durch die BSR.

 

Die Flächen der Kleingartenanlage "Feldtmannsburg Bezirk II" befinden sich im privaten Eigentum. Eine Teilfläche von 3.962 m² (Flurstück 8589) ist im Eigentum des Kleingärtnervereins Feldtmannsburg e.V.

 

Das Vereinshaus der Kleingartenanlage befindet sich mit einer Gemeinschaftsfläche im Bereich der KGA "Feldtmannsburg Bezirk I" im Bezirk Pankow.

 

I.3              Planerische Ausgangssituation

 

Der Flächennutzungsplan für Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 30. Juli 2013 (ABl. S. 1863) stellt für den Geltungsbereich Grünfläche und Kleingärten und die Bereichentwicklungsplanung Hohenschönhausen-Süd (BEP HSH-Süd), BA-Beschluss vom 03. April 2007 und Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25. Oktober 2007 (Abl. S. 3220), stellt den Geltungsbereich als Grünfläche und Dauerkleingärten dar.

 

 

 

 

I.4              Entwicklung der Planungsüberlegungen (planerische Vorgeschichte)

 

Die Kleingärten sind ein wesentlicher Bestandteil des Berliner Stadtgrüns und bilden eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und soziale Ressource. Sie sind für die notwendige tägliche Erholung ihrer Nutzer von nicht unerheblicher Bedeutung und stellen für sie eine wichtige Wohnergänzungsfläche dar. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird für die 67 Parzellen der KGA "Feldtmannsburg Bezirk II" die Nutzung als Dauerkleingarten gesichert. Der Erhalt der Kleingärten entspricht den Zielsetzungen der Flächennutzungsplanung und der Landesentwicklungsplanung Berlin-Brandenburg, indem die siedlungsbezogenen Freiräume für die Erholung erhalten und entwickelt werden.

 

II.              Planinhalt

 

Der Bebauungsplan soll die Kleingartenanlage "Feldtmannsburg Bezirk II" als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "private Dauerkleingärten" planungsrechtlich sichern.

 

 

III.              Auswirkungen des Bebauungsplans

 

Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes wird ein Beitrag für den Erhalt der Grünflächen geleistet und die vorhandene kleingärtnerische Nutzung mit ihrer Erholungsfunktion für die Pächter langfristig gesichert.

Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht zu erwarten, da die betroffenen Flächen bereits kleingärtnerisch genutzt werden.

 

 
 

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