Drucksache - DS/0880/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Ordnungsamt auf seine Pflicht hinzuweisen, konsequent gegen das illegale Anbringen von Plakaten zur Wahl des Deutschen Bundestages vorzugehen. Empfohlen wird das Einleiten von Ordnungsstrafverfahren gegen uneinsichtige Parteien.
Begründung: In der Sondernutzungserlaubnis Nr. OrdSVB 16-11-0123/13, Nebenbestimmungen Pkt. 5 und 6, ist geregelt, dass die Wahlplakate so angebracht werden müssen, dass ihre Unterkante nicht tiefer als 2,5 Meter über dem Fußweg hängt. Keine der etablierten Parteien hat diese Maßgabe befolgt. Im Gegenteil, es wurden auch Laternen benutzt, an denen Verkehrsschilder angebracht sind. Am Herausragendsten sind die Plakate des Herrn Dr. Gührs (SPD), aber auch die Konterfeis von Herrn Dr. Pätzold (CDU), Herrn Dr. Gysi und Frau Dr. Lötzsch (beide DIE LINKE.) befinden sich in unzulässiger Höhe. Beachtet werden sollte auch, dass es sich hier um unlauteren Wettbewerb handeln kann und die Anfechtung der Wahl zur Folge haben könnte.
Begründung der Dringlichkeit: Ein schnelles Handeln ist erforderlich, da die Wahl bereits in fünf Wochen stattfindet.
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