Drucksache - DS/0861/VII
Der Ausschuss Öffentliche Ordnung und Verkehr empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache:
Begründung: Der Ausschuss Öffentliche Ordnung und Verkehr hat den Antrag am 22. Oktober 2013 beraten. Der Straßenabschnitt der Rudolf-Reusch-Straße zwischen Normannenstraße und Rathausstraße ist sehr eng und hier gilt die Grundregel der StVO § 1 "ständige Vorsicht und Rücksichtnahme". Eine Einbahnstraßenregelung kommt nach Meinung des Ausschusses nicht in Betracht, da einerseits die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer-innen erhöht würde und anderseits die Rathausstraße höher belastet würde. Für die Anordnung des Warte- und Haltegebotes 208 "Vorrang des Gegenverkehrs" bzw. des Vorrangzeichens 308 "Vorrang vor dem Gegenverkehr" ist der Straßenabschnitt nicht geeignet.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Verkehrssituation an der Rudolf-Reusch-Straße für alle Verkehrsteilnehmer_innen geklärt wird.
Abstimmungsergebnis: 7 / 1 / 4
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