Drucksache - DS/0710/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, nach dem Vorbild der Stadt Regensburg (und wie im Bündnis für Wohnen mit dem Expertenrat schon angedacht) ein Konzept (inkl. Kostenschätzung) zur Beschlussfassung zur Gründung eines unabhängigen Lichtenberger Gestaltungsbeirats zu initiieren und zu begleiten. Dieser Gestaltungsbeirat soll für den gesamten Bezirk zuständig sein und berät das Bezirksamt bei Bauvorhaben von besonderer Bedeutung in wichtigen architektonischen und stadtgestalterischen Fragen.
Außerdem soll das Bezirksamt die organisatorischen und geschäftsmäßigen Fragen wie zum Beispiel die zur Verfügungstellung von Räumlichkeiten, die Verfassung der Geschäftsordnung, die Kompetenzen des Gremiums sowie die Frage der Einbeziehung und Aktivierung unabhängiger ArchitektInnen und StadtplanerInnen, die dem Gestaltungsbeirat beitreten möchten, klären und begleiten.
Das Gremium soll zukünftig in Lichtenberg Bauvorhaben von besonderer Bedeutung beratend begleiten und den Investoren und Bauherrn Vorschläge in wichtigen architektonischen und stadtgestalterischen Fragen machen.
Das Bezirksamt und der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung treffen die Entscheidung, welche Bauprojekte dem Gestaltungsbeirat zur Beratung vorgelegt werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Ein Gestaltungsbeirat besteht in Berlin in Form des Baukollegiums unter Leitung der Senatsbaudirektorin Frau Lüscher. Das Baukollegium wird aus Vertretern der betroffenen Verwaltungsstellen und aus renommierten externen Fachleuten u.a. aus dem Bereich Architektur und Städtebau zusammengestellt. Das Baukollegium steht den Bezirken zur qualifizierten Erörterung von Bauvorhaben bei Bedarf zur Verfügung. Kosten entstehen dem Bezirk dabei nicht.
In den Sitzungen des Ausschusses für ökologische Stadtentwicklung erfolgt regelmäßig die Vorstellung der aktuellen geplanten und beantragten Bauvorhaben. In der Sitzung kann für die konkreten Vorhaben eine Vorstellung im Baukollegium vorgeschlagen werden.
Es ist zu beachten, dass die Empfehlungen des Baukollegiums oder gleichartiger Gremien keine rechtliche Bindungswirkung entfalten. Befindet sich das betreffende Vorhaben bereits im bauordnungsrechtlichen Verfahren, besteht innerhalb des vorhandenen Rechtsrahmens und des bindenden Bearbeitungszeitraums ein Genehmigungsanspruch.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |