Drucksache - DS/1417/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-4
Arbeitstitel: "Ostkreuz"
Verfahrensstand: Beteiligung der Behörden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
33. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Anlage 2 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 


a)

das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Absatz 2 BauGB im Bebauungsplanverfahren XVII-4;

 

Anlage 1:  Räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:  Auswertung und Ergebnis

 

b)

 

entsprechend dem vorher genannten Ergebnis  das Bebauungsplanverfahren XVII-4 weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf XVII-4 für das Gelände zwischen Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, Rummelsburger See, Lichtenberger Bezirksgrenze und Kynaststraße, für Teilflächen der Bahnanlagen im Bereich des Ostkreuzes mit anliegenden Straßenabschnitten der Hauptstraße und der Boxhagener Straße sowie für Abschnitte der Karlshorster Straße und der Kynaststraße in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain und Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;

 

c)

 

mit der Durchführung des Beschlusses zu b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung.

 

Berlin, den       . August 2009

 

 

 

 

Emmrich                                                            Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,

                                                                            Umwelt und Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen,

Umwelt und Verkehr

Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Stadtplanung

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung

Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauaufsicht

Fachbereich Stadtplanung

7

 

 

Bebauungsplan XVII-4

für das Gelände zwischen Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, Rummelsburger See, Lichtenberger Bezirksgrenze und Kynaststraße, für Teilflächen der Bahnanlagen im Bereich des Ostkreuzes mit anliegenden Straßenabschnitten der Hauptstraße und der Boxhagener Straße sowie für Abschnitte der Karlshorster Straße und der Kynaststraße

 

in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain

und Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

unmaßstäblich

 

 

Die generellen Planungsziele des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-4 sind:

-       die Neuordnung eines untergenutzten und z.T. brachliegenden Geländes,

-       die Sicherung von Kerngebieten zur Unterbringung von Gewerbe- und Dienstleistungseinrichtungen sowie die Sicherung von Wohnungen in noch zu bestimmenden Umfang,

-       Vernetzung des Bahnhofs "Berlin-Ostkreuz" mit den angrenzenden Stadtquartieren durch Ausbildung von vier Bahnhofsvorplätzen,

-       Präzisierung der Trassenführung betroffener Straßen,

-       Bestimmung der Trassenführung der unterirdisch zu verlegenden Hochspannungsleitung,

-       Sicherung der Trasse für Rusche- und Kuhgraben,

-       Sicherung des vorhandenen Gemeinbedarfsstandortes nördlich der Bahntrasse,

-       Schaffung der Rahmenbedingungen zur Herstellung einer direkten Umsteigebeziehung zwischen Straßenbahn/Bus, S- und Regionalbahn,

-       Verminderung der Barrierewirkung der Bahndämme,

-       Verbesserung der fußläufigen Wegebeziehungen und

-       Sicherung eines Ufergrünzuges.

 

 
 

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