Kleine Anfrage - KA/0491/VII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
a) Sonderpädagogischen Förderzentren b) Grundschulen/integrierte Grundschulen c) Oberschulen/integrierte Oberschulen
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
a) Sonderpädagogischen Förderzentren b) Grundschulen/integrierte Grundschulen c) Oberschulen/integrierte Oberschulen
Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt: Die Beantwortung der Fragestellungen steht in der Kompetenz der Senatsverwaltung für Bildung. Das Bezirksamt hatte deshalb die KA an die Außenstelle Lichtenberg der Senatsverwaltung für Bildung weitergeleitet und um Beantwortung gebeten. Die Antwort liegt nunmehr vor und ist als Anlage beigefügt.
Zu 2.: Ergänzend zur Antwort der Außenstelle Lichtenberg wird seitens des Bezirksamtes auf den vorliegenden 2. Entwurf der bezirklichen Schulentwicklungsplanung vom 04.12.2014 verwiesen. Dieser nimmt zur Beschulung von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf u.a. wie folgt Stellung (s. 4.5 Schulen mit einem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt): "Sonderpädagogische Förderung dient dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Sie kann sowohl in Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt als auch in Maßnahmen des gemeinsamen Unterrichts stattfinden. In den §§ 4 (3) und 36 (2) des Berliner Schulgesetzes ist der Vorrang des gemeinsamen Unterrichts für die sonderpädagogische Förderung gesetzlich festgelegt. Dieser Herausforderung stellen sich bereits jetzt alle Schulen unseres Bezirkes. Der gemeinsame Unterricht wird in Integrationsklassen oder in Einzelintegration durchgeführt. Gemeinsamer Unterricht kann dabei zielgleich oder zieldifferent erfolgen. Dem Votum der Eltern hinsichtlich der Schulplatzwahl für ihr Kind mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf kommt ein besonderer Stellenwert zu."
Dazu stellt das Bezirksamt auch unter Verweis auf die Zuarbeit der Senatsverwaltung für Bildung zu Frage 1 der KA ergänzend fest: die Wahlfreiheit der Eltern betroffener Kinder wird durch das derzeitige Spektrum an Förderzentren im Bezirk wie auch die zahlreichen Möglichkeiten einer gemeinsamen Beschulung im Regelschulkontext weiterhin ermöglicht. Sollten künftige Beschlusslagen von Senat und Abgeordnetenhaus eine strukturelle Veränderung der bisherigen Landschaft der Förderzentren vorsehen, geht das Bezirksamt davon aus, dass dies nur mit einer gleichzeitigen weiteren Qualifizierung und pädagogischen Stärkung der Regelschulen einhergehen kann, die eine adäquate Beschulung im Sinne der Fragestellung entsprechend sichert.
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