Kleine Anfrage - KA/0491/VII  

 
 
Nummer:KA/0491/VIIEingang:24.11.2014
Eingereicht durch:Paasch, Anja
Weitergabe:24.11.2014
Fraktion:Fraktion DIE LINKE.Fälligkeit:08.12.2014
Antwort von:BzStRin BiKuSozSpBeantwortet:26.01.2015
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:26.01.2015
  Fristverlängerung:16.02.2015
 
Betreff:Inklusion an Schulen
Anlagen:
Terminverlängerung KA 0491-VII PDF-Dokument
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
KA 0491-VII Anlage  
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Wie viele Lichtenberger Schülerinnen und Schüler haben derzeit einen sonderpädagogischen Förderbedarf? Bitte nach Förderschwerpunkten getrennt auflisten für

 

a)      Sonderpädagogischen Förderzentren

b)      Grundschulen/integrierte Grundschulen

c)      Oberschulen/integrierte Oberschulen

 

  1. Wie gewährleistet das Bezirksamt, dass Kinder mit einem Förderbedarf auch künftig adäquat beschult werden? Wie ist der Umsetzungsstand des Inklusionskonzeptes der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung?

 

  1. Sind für das Schuljahr 2015/16 Einschulungen an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" geplant? Wenn ja, an allen diesen Schulen und in welcher Größenordnung? Wenn nein, mit welchen Maßnahmen sollen die Grundschulen unterstützt werden, um dem besonderen Betreuungsbedarf gerecht werden zu können?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie viele Lichtenberger Schülerinnen und Schüler haben derzeit einen sonderpäda­gogischen Förderbedarf? Bitte nach Förderschwerpunkten getrennt auflisten für

a)      Sonderpädagogischen Förderzentren

b)      Grundschulen/integrierte Grundschulen

c)      Oberschulen/integrierte Oberschulen

  1. .Wie gewährleistet das Bezirksamt, dass Kinder mit einem Förderbedarf auch künftig adäquat beschult werden? Wie ist der Umsetzungsstand des Inklusionskonzeptes der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung?
  2. Sind für das Schuljahr 2015/16 Einschulungen an den Schulen mit dem Förderschwer­punkt "Lernen" geplant? Wenn ja, an allen diesen Schulen und in welcher Größen­ordnung? Wenn nein, mit welchen Maßnahmen sollen die Grundschulen unterstützt werden, um dem besonderen Betreuungsbedarf gerecht werden zu können?

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die Beantwortung der Fragestellungen steht in der Kompetenz der Senatsverwaltung für Bildung. Das Bezirksamt hatte deshalb die KA an die Außenstelle Lichtenberg der Senats­verwaltung für Bildung weitergeleitet und um Beantwortung gebeten.

Die Antwort liegt nunmehr vor und ist als Anlage beigefügt.

 

Zu 2.:

Ergänzend zur Antwort der Außenstelle Lichtenberg wird seitens des Bezirksamtes auf den vorliegenden 2. Entwurf der bezirklichen Schulentwicklungsplanung vom 04.12.2014 ver­wiesen.

Dieser nimmt zur Beschulung von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf u.a. wie folgt Stellung (s. 4.5 Schulen mit einem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt):

"Sonderpädagogische Förderung dient dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Sie kann sowohl in Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt als auch in Maßnah­men des gemeinsamen Unterrichts stattfinden. In den §§ 4 (3) und 36 (2) des Berliner Schul­gesetzes ist der Vorrang des gemeinsamen Unterrichts für die sonderpädagogische Förde­rung gesetzlich festgelegt. Dieser Herausforderung stellen sich bereits jetzt alle Schulen unseres Bezirkes. Der gemeinsame Unterricht wird in Integrationsklassen oder in Einzelinte­gration durchgeführt. Gemeinsamer Unterricht kann dabei zielgleich oder zieldifferent erfol­gen. Dem Votum der Eltern hinsichtlich der Schulplatzwahl für ihr Kind mit einem sonderpä­dagogischen Förderbedarf kommt ein besonderer Stellenwert zu."

 

Dazu stellt das Bezirksamt auch unter Verweis auf die Zuarbeit der Senatsverwaltung für Bildung zu Frage 1 der KA ergänzend fest: die Wahlfreiheit der Eltern betroffener Kinder wird durch das derzeitige Spektrum an Förderzentren im Bezirk wie auch die zahlreichen Möglich­keiten einer gemeinsamen Beschulung im Regelschulkontext weiterhin ermöglicht. Sollten künftige Beschlusslagen von Senat und Abgeordnetenhaus eine strukturelle Veränderung der bisherigen Landschaft der Förderzentren vorsehen, geht das Bezirksamt davon aus, dass dies nur mit einer gleichzeitigen weiteren Qualifizierung und pädagogischen Stärkung der Regelschulen einhergehen kann, die eine adäquate Beschulung im Sinne der Fragestellung entsprechend sichert.

 

 
 

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