Steuerschätzung: Corona-Konjunkturpakete stützen gesamtwirtschaftliche Entwicklung, führen aber zu weiteren Steuermindereinnahmen ab 2021

Pressemitteilung Nr. 2020-017 vom 11.09.2020

Nach dem historischen Wirtschaftseinbruch in Folge der Corona-Pandemie und der massiven Kontaktbeschränkungen im Frühjahr 2020 hatten Bund und Länder im Rahmen des Konjunkturpaketes mit den Corona-Steuerhilfegesetzen im Sommer umfangreiche konjunkturstützende Maßnahmen auf den Weg gebracht. Die deutsche Wirtschaft hat sich nach dem tiefen Einbruch im zweiten Quartal 2020 zwar rasch erholt; 2020 wird dennoch die schwerste Rezession seit dem Bestehen der Bundesrepublik markieren. Vor diesem Hintergrund haben eine Interimsprojektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung durch die Bundesregierung und eine Interimssteuerschätzung stattgefunden.

Danach bleiben, wie in der Mai-Steuerschätzung 2020 erstmals prognostiziert, die fiskalischen Auswirkungen von Pandemie und Kontaktbeschränkungen für die Länder und Gemeinden gravierend; allerdings hat sich die Prognose nicht noch weiter verschlechtert. In 2020 stellt sich die Situation besser dar und ab 2021 schlechter. Nach der aktuellen Steuerschätzung kann Berlin mit finanzkraftabhängigen Einnahmen aus Steuern und Allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen von rund 21,7 Mrd. Euro im laufenden Jahr und rund 23,1 Mrd. Euro im Jahr 2021 rechnen. Gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2020 bedeutet dies ein Plus von rd. 613 Mio. Euro im Jahr 2020 und ein Minus von rund 406 Mio. Euro im Jahr 2021. Gegenüber dem ursprünglichen Haushalt 2020/2021 betragen die Mindereinnahmen rund -2.431 Mio. Euro (2020) und rund -2.054 Mio. Euro (2021). Dabei spielt eine wesentliche Rolle, dass Steuerstundungen wohl bereits in 2020 zurückgezahlt werden und nicht erst in 2021.

Dazu Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz: „Es ist erfreulich, dass sich die Wirtschaftsentwicklung in Deutschland etwas besser darstellt, als dies im Frühjahr auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie erwartet worden war. Wir sehen aktuell in den Wirtschaftsprognosen und in der Steuerschätzung eine etwas bessere Entwicklung in diesem Jahr, also einen weniger tiefen Einbruch als bisher erwartet. Wegen des höheren Basiseffektes sehen wir aber eine etwas schwächere Entwicklung im Folgejahr. Bund und Länder haben mit den Corona-Steuerhilfegesetzen, den Konjunkturprogrammen und Hilfsmaßnahmen einen entscheidenden konjunkturstützenden Beitrag geleistet.

Wegen der überjährigen Maßnahmen sind die Jahre 2020 und 2021 gemeinsam zu betrachten. Den Mehreinnahmen 2020 stehen Mindereinnahmen 2021 gegenüber, im Saldo verbleiben rund 207 Mio. Euro. Die zusätzlichen Einnahmen im Jahr 2020 resultieren aus der stärkeren konjunkturellen Entwicklung, verbunden mit den einmaligen Kompensationsmaßnahmen des Bundes zu Gunsten von Ländern und Kommunen. So übernimmt der Bund die Kosten des Kinderbonus sowie denjenigen Teil der Umsatzsteuersenkung, der auf das Jahr 2020 entfällt. Die Länder haben im Bundesrat einstimmig deutlich gemacht, dass die vom Bund angekündigte Entlastung auch 2021 Wirklichkeit werden muss. Eine entsprechende Regelung für den auf 2021 entfallenden Anteil steht aber noch aus.“

Kollatz sagte weiter: „Trotz der aktuellen vorsichtig positiven Signale darf nicht übersehen werden, dass die Corona-Pandemie historische Löcher in die Haushalts- und Finanzplanungen aller Gebietskörperschaften gerissen hat, die länger anhalten. Für 2022 wird die Steuerschätzung um 334 Mio. Euro gesenkt, für 2023 um 380 Mio. Euro und für 2024 um 246 Mio. Euro.
Das bedeutet: Die Corona-Pandemie macht Bund und Länder ärmer. Wie in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 entstehen auch in dieser Rezession durch ‚ausgefallenes‘ Wirtschaftswachstum, die Konjunkturpakete und weitere Steuerrechtsänderungen signifikante Differenzen zwischen den aktuellen Einnahmeerwartungen und dem Vorkrisenniveau. Dies gilt auch für die Jahre 2022 und folgende. Es kommt somit zu einer dauerhaften Parallelverschiebung des Steuereinnahmenpfades nach unten.“

Über das Ergebnis der Steuerschätzung hinaus partizipiert Berlin 2020 an der einmaligen Kompensation der coronabedingten Gewerbesteuerausfälle durch den Bund. Die einmalige Zahlung an Berlin beträgt nach dem Gesetzentwurf 282 Mio. Euro. Die Mittel werden als Zuweisung (nicht als Steuer) gezahlt und sind damit in der Steuerschätzung nicht enthalten.

Der bundesweiten Steuerschätzung liegt die Interimsprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zugrunde. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird danach im Durchschnitt des Jahres 2020 um real 5,8 Prozent zurückgehen. Für das Jahr 2021 wird eine moderate, kontinuierliche Erholung der Wirtschaftsleistung um 4,4 Prozent erwartet. Gegenüber der Frühjahrsprojektion 2020 bedeutet dies eine Verbesserung (weniger starker Einbruch) von 0,5-Prozentpunkten im laufenden Jahr und ein weniger starker Aufschwung in Höhe von 0,8%-Prozentpunkten im nächsten Jahr.

Die Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung hat vom 8. bis 10. September stattgefunden.

Regionalisierte Ergebnisse der Steuerschätzung vom September 2020 für Berlin:

Berlin (Mio. €) 2020 2021 2022 2023 2024
Haushalt 2020/2021 (Steuerschätzung Oktober 2019) 24.166 25.202
Steuerschätzung Mai 2020 21.122 23.554 24.410 25.376 26.404
Steuerschätzung September 2020 21.735 23.148 24.076 24.995 26.159
Differenz Steuerschätzung Sep. zu Mai 613 -406 -334 -380 -246

*Abweichung in den Summen durch Rundung möglich