Finanzsenator Evers begrüßt Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder 2023

Pressemitteilung Nr. 24-023 vom 12.12.2023

Großer Erfolg für Berlin: Hauptstadtzulage gesichert, Berlin bleibt Mitglied der Tarifgemeinschaft

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat sich mit den Gewerkschaften auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder geeinigt.

Für Berlin besonders wichtig ist die Aufnahme der Hauptstadtzulage in den Tarifvertrag der Länder. Die Hauptstadtzulage kann damit dauerhaft weitergezahlt werden. Berlin kehrt damit zudem wieder als vollwertiges Mitglied in die Tarifgemeinschaft der Länder zurück.

Vom Tarifabschluss werden auch die Beschäftigten der öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienste in der Hauptstadt in besonderer Weise profitieren.

Dazu Finanzsenator Stefan Evers: „Das ist ein sehr wichtiges Verhandlungsergebnis für das Land Berlin und seine Beschäftigten. Wir wollen, dass unser Landespersonal gut bezahlt wird. Mit dem jetzt erzielten Tarifabschluss schließen die Länder zum Bund auf – eines der zentralen politischen Ziele unserer Koalition. Besonders freue ich mich, dass die Hauptstadtzulage nach langem Streit nun offiziell in den Tarifvertrag aufgenommen wurde. So sichern wir als Hauptstadt unsere Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Bund. Zur Wahrheit gehört aber auch, dieser Abschluss wird teuer für die Länder. Das wird den Konsolidierungsdruck weiter erhöhen.“

Mit dem Tarifabschluss sind auch weitere Streiks unter den Beschäftigten im öffentlichen Dienst vorerst abgewendet.