Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA)

Berlin ist attraktiv und wächst. Die Wirtschaft entwickelt sich im Bundesmaßstab überproportional und immer mehr Menschen zieht es dauerhaft in die Stadt. Diese neuen Chancen und Herausforderungen machen es erforderlich, in die soziale Infrastruktur zu investieren, ohne zugleich die vorausschauende Haushaltsdisziplin aufzugeben.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen SIWANA-Maßnahmen!

„SIWA“ ist die Kurzform für „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)“. Es ist ein Sondervermögen gem. §§ 26 Abs. 2, 113 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung Berlins, das Ende 2014 als Gesetz von den Fraktionen der SPD und CDU im Abgeordnetenhaus auf den Weg gebracht worden war. In seiner Sitzung vom 26. Januar 2017 hat das Berliner Abgeordnetenhaus eine Änderung des SIWA-Gesetzes beschlossen. Das Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt wird um einen Nachhaltigkeitsfonds erweitert: aus SIWA wird SIWANA.

Aus dem Sondervermögen sollen Investitionen in die Infrastruktur des Landes Berlin im Zusammenhang mit der wachsenden Stadt finanziert werden. Dazu soll eine jährliche Tilgung in Höhe von mindestens 80 Mio. Euro erfolgen. Die dritte Säule von SIWANA ist ein Nachhaltigkeitsfonds. Um zu verhindern, dass im Fall einer konjunkturellen Krise öffentliche Ausgaben in unerwünschtem Maße zurückgeführt werden müssen, wird damit ein Puffer geschaffen, um bis 2020 jederzeit die Einhaltung der Vorgaben für das strukturelle Defizit zu gewährleisten. Die Höhe des Nachhaltigkeitsfonds entspricht etwa einem Prozent des jährlichen Haushaltsvolumens, wobei der antizipierte Haushalt 2019/2020 in Höhe von dann etwa 29 Mrd. Euro als Bemessungsgrundlage dient.