Fachtagung "Landesrechtliche Umsetzung der Schuldenbremse"

Finanzsenator Kollatz auf der Fachtagung zur Umsetzung der Schuldenbremse

“Die Schuldenbremse steht im Grundgesetz und ist für Berlin verbindlich. Es ist unsere Pflicht als Gesetzgeber, die landesrechtliche Umsetzung dafür zu schaffen. Die Frage nach dem ‘wie’ wollen wir heute gemeinsam vertiefen”, hob Finanzsenator Dr. Kollatz in seiner Begrüßung anlässlich der Fachtagung hervor.

Am 1. Oktober 2018 lud dazu die Senatsverwaltung für Finanzen die Mitglieder des Hauptausschusses sowie die Fraktionsvorsitzenden des Abgeordnetenhauses von Berlin in die European School of Management and Technology (ESMT).

Für die Bundesländer endet am 31.12.2019 Übergangsfrist für das Inkrafttreten der grundgesetzlichen Schuldenbremse. In den Richtlinien der Regierungspolitik hat die Koalition vereinbart, rechtzeitig vor diesem Termin eine landesrechtliche Regelung zur Ausgestaltung der Bestimmungen des Grundgesetzes für die Schuldenbremse vorzulegen. Doch wie ist der Regelungsbedarf für eine landesgesetzliche Schuldenbremse? Welche Verfahren zur Konjunkturbereinigung im Rahmen der Schuldenbremse sind denkbar? Wo sollte die Schuldenbremse gesetzlich geregelt werden?

Im Vorfeld des Gesetzgebungsprozesses gab die Fachtagung zu diesen zentralen Fragen der landesrechtlichen Umsetzung die Gelegenheit zum Austausch.

Zu Beginn diskutierten Karin Klingen (Vortrag), Präsidentin des Berliner Rechnungshofs, Karsten Wendorff (Vortrag), Deutsche Bundesbank, Abteilungsleiter Öffentliche Finanzen, und Staatssekretär Dr. Martin Worms (Vortrag), Hessisches Ministerium der Finanzen, über den gesetzlichen Regelungsbedarf einer Schuldenbremse sowie die Frage der Konjunkturbereinigung.

Kern- und Extrahaushalte? Die Möglichkeiten zum Regelungskreis der Schuldenbremse erörterten Professor Jörg Rocholl, Präsident der ESMT, und Finanzsenatorin Karoline Linnert, Freie Hansestadt Bremen, im zweiten Teil der Veranstaltung.

Zum Für und Wider einer landesrechtlichen Umsetzung der Schuldenbremse in der Verfassung von Berlin (VvB) oder einer Umsetzung im Gesetzesrecht, insbesondere in der Landeshaushaltsordnung (LHO), beziehungsweise einer möglichen Kombinationslösung gaben Prof. Dr. Markus Heintzen (Vortrag), Freie Universität Berlin, und Dr. Norbert Walter-Borjans (Vortrag), ehemaliger Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, weitere Impulse.

“Vieles spricht für eine verfassungsrechtliche Verankerung, z.B. hätte das Parlament so die Möglichkeit, einen Haushalt gerichtlich überprüfen zu lassen. In jedem Fall werden wir die Erkenntnisse aus der heutigen Diskussion in die Gestaltung unseres Gesetzentwurfs einfließen lassen. Den werden wir noch im Spätherbst 2018 dem Parlament zukommen lassen”, so Finanzsenator Dr. Kollatz in seiner Schlussbemerkung.