Drucksache - 2678/XX
Sachverhalt:
Durch das LADG werden Mitarbeiter/-innen der Bezirksverwaltung pauschal unter Generalverdacht gestellt und sind künftig in der Beweispflicht, die Behauptung eines angeblich diskriminierenden Verhaltens gegenüber Bürgerinnen und Bürgern widerlegen zu müssen. Das verursacht eine zusätzliche, unnötige Arbeitsbelastung für weite Bereiche der Bezirksverwaltung, da es einen noch umfassenderen Dokumentationsaufwand bedeutet, sich künftig gegen mögliche Vorwürfe abzusichern. Das Gesetz öffnet einer missbräuchlichen Anwendung durch unberechtigte Diskriminierungsvorwürfe Tür und Tor.
Der Senat hat ein Verfahren gefunden, nach der in Berlin eingesetzte Bundespolizisten nicht durch das LADG direkt zur Rechenschaft gezogen werden. Im Interesse einer effizienten Bezirksverwaltung und im Vertrauen auf die diskriminierungsfreie Arbeit der Beschäftigten, sollte auch für die Reinickendorfer Bezirksverwaltung eine Ausnahmeregelung gefunden werden, ggf. muss das Gesetzt in diesem Punkt angepasst werden. Beschlussvorschlag:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Reinickendorfer Bezirksverwaltung nicht unter das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) fallen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnete | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
BVV-Büro
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
Pannwitzstraße
- 221
-
U Rathaus Reinickendorf
Eingang: Antonyplatz 1
- Tel.: (030) 90294-2033
- Tel.: (030) 90294-2034
- Tel.: (030) 90294-2035
- Tel.: (030) 90294-6389
- Fax: (030) 90294-2217
- E-Mail an das Büro der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf