Drucksache - 0193/XX  

 
 
Betreff: Berufung von beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und SportBezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf gewählt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt

 


Sachverhalt:

 

1.Gegenstand des Antrages

 

Berufung von beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses

 

 

2.Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Als beratende und stellvertretende beratende Mitglieder des Jugendhilfeaus-schusses werden berufen:

 

Eine in der Mädchenarbeit erfahrene Person und Stellvertretung:

 

Frau Frau

Marion GehrkeChristin Krüger

Haus Conradshöhe Gangway e. V.

Eichelhäherstr. 19Schluchseestr. 46

13505 Berlin 13469 Berlin

 

3.   Begründung

 

Gemäß § 35 AGKJHG, Abs. 7, Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 8 gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied an:

 

eine Person zur Vertretung der Mädchenarbeit

 

Diese Person wird vom Mädchen-Frauen-Arbeitskreis für jeweils eine Wahlperiode benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu berufen.

 

 

Mit Schreiben vom 13.02.2017 hat der Mädchen-Frauen-Arbeitskreis die Benennung o. g. Personen als beratendes Mitglied bzw. stellvertretendes beratendes Mitglied mitgeteilt.

 

4.  Rechtsgrundlage

 

Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) in der Fassung vom 27.04.2001 (GVBl. S. 134, zuletzt geändert durch Artikel XII G zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560).

 

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Sitzungsgelder, sonst keine Auswirkungen.

 

 

 

 

 

Frank Balzer Tobias Dollase

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 
 

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