Drucksache - 1279/XIX  

 
 
Betreff: Einstellung des Bebauungsplanentwurfs XX-242 für das Gelände zwischen An der Mühle und Karolinenstraße, eine Teilfläche der Karolinenstraße zwischen Nordgraben und der Verlängerung der südöstlichen Grenze des Grundstücks Karolinenstraße 3, 3A, eine Teilfläche des Geländes zwischen Karolinenstraße und dem Tegeler Fließ und der Kolonie "Eisenbahn-Landwirtschaft", das Grundstück Karolinenstraße 2A, eine Teilfläche des Grundstücks Waidmannsluster Damm 1, eine Teilfläche des Grundstücks Buddestraße 3
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. GewerbeBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.06.2016 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beratung
14.07.2016 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.05.2016
B-Plan-Entwurf XX-242
Übersichtsplan

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage


Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              10.05.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe

FB Stadtplanung und Denkmalschutz

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 1279

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                       XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend der Einstellung des Bebauungsplanentwurfs XX-242 für das Gelände zwischen An der Mühle und Karolinenstraße, eine Teilfläche der Karolinenstraße zwischen Nordgraben und der Verlängerung der südöstlichen Grenze des Grundstücks Karolinenstraße 3, 3A, eine Teilfläche des Geländes zwischen Karolinenstraße und dem Tegeler Fließ und der Kolonie „Eisenbahn-Landwirtschaft“, das Grundstück Karolinenstraße 2A, eine Teilfläche des Grundstücks Waidmannsluster Damm 1, eine Teilfläche des Grundstücks Buddestraße 33, 35 (Parkanlage an der Phosphateliminierungsanlage) sowie für das Grundstück An der Mühle 4 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.05.2016 beschlossen,

 

Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt das Verfahren zu dem Bebauungsplanentwurf XX-242 für das Gelände zwischen An der Mühle und Karolinenstraße, eine Teilfläche der Karolinenstraße zwischen Nordgraben und der Verlängerung der südöstlichen Grenze des Grundstücks Karolinenstraße 3, 3A, eine Teilfläche des Geländes zwischen Karolinenstraße und dem Tegeler Fließ und der Kolonie „Eisenbahn-Landwirtschaft“, das Grundstück Karolinenstraße 2A, eine Teilfläche des Grundstücks Waidmannsluster Damm 1, eine Teilfläche des Grundstücks Buddestraße 33, 35 (Parkanlage an der Phosphateliminierungsanlage) sowie für das Grundstück An der Mühle 4 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel einzustellen.

 

Begründung:

 

Das in den 1980er Jahren entwickelte Planungsziel, zum Schutz von Natur und Landschaft die gewerbliche Ausweisung des Baunutzungsplans nördlich des Waidmannsluster Damms einzuschränken und mit der Ausweisung eines Mischgebietes die Voraussetzungen zur Realisierung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes zu schaffen, wurde aufgegeben.

Mit der Errichtung des Gebäudekomplexes am Waidmannsluster Damm 7c-e sowie des Verbrauchermarktes von LIDL auf dem Grundstück Waidmannsluster Damm 1 sind die nach dem Baunutzungsplan ausgewiesenen Baugebiete im Wesentlichen baulich genutzt. Die naturräumlich wertvollen Flächen sind größtenteils dem Nichtbaugebiet zuzuordnen. Sie wurden landesrechtlich durch die Landschaftsschutzgebietsverordnung Nr. 10 vom 08.05.1990 (Verordnung zum Schutz der Landschaft des Tegeler Fließes im Bezirk Reinickendorf von Berlin) sowie gemeinschaftsrechtlich als FFH -, bzw. SPA – Gebiet 04 in den Jahren 2003 bzw. 2004 unter Schutz gestellt. Damit besteht kein Erfordernis mehr, die Planung fortzuführen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat mit Schreiben vom 21.03.2016 erklärt, dass gegen die beabsichtigte Einstellung des Bebauungsplanverfahrens keine Bedenken bestehen.

 

Rechtsgrundlagen

 

  • § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722).
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S.  578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni  2015 (GVBl. S. 283).

 

 

 

Anlage:               1.              Übersichtskarte

              2.              Bebauungsplanentwurf XX-242             

 

 

 

Frank Balzer                                                                                                                 Martin Lambert             

Bezirksbürgermeister                                                                                                  Bezirksstadtrat

 
 

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