Drucksache - 1017/XIX  

 
 
Betreff: Schulwegsicherung in Heiligensee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/B90/GrüneBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
Verfasser:Stephan Schmidt
Torsten Hauschild
 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.05.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Verkehrsausschuss Beratung
25.06.2015 
28. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
16.09.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.02.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Ersuchen vom 29.04.2015
Beschlussempfehlung vom 26.06.2015
Beschluss vom 17.09.2015
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 20.01.2016

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage


 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                                  19.01.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

An die Bezirksverordnetenversammlung                                                         Drucksache Nr. 1017

von Berlin Reinickendorf                                                                                                  XIX. WP

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Schulwegsicherung in Heiligensee

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 16.09.2015 – Drucksache Nr. 1017/XIX-:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die Schulwegsituation rund um die Straße Am Dachsbau in Heiligensee unabhängig von der Standortentscheidung der Ellef-Ringnes-Grundschule sicherer zu gestalten.

 

Dazu werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

 

        Verbesserung der Wahrnehmbarkeit der Ampelanlage Ruppiner Chaussee / Am Dachsbau, z. B. durch eine blinkende Warnleuchte, die auf querende Fußgänger hinweist

        übersichtlichere Gestaltung der Einfahrt zum BSR-Betriebshof, z. B. durch ein Halteverbot links und rechts der Einfahrt

        geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Einsehbarkeit des Krantorweges von der Kreuzung Am Dachsbau bei Überqueren in südlicher Richtung.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat die örtlichen Gegebenheiten überprüft und Kontakt mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt aufgenommen.

 

Bezüglich des Krantorweges kommt das Auftragen einer Sperrfläche nur dann in Betracht, wenn das Parken unmittelbar an einer Kreuzung oder Einmündung verhindert werden soll. Wenn - wie hier  - das Auftragen einer Sperrfläche als Auftrittsfläche für Fußgänger auf der Straße dienen soll, ist die Verkehrsmaßnahme nicht anordnungsfähig. Darüber hinaus wurde auch die Möglichkeit einer Gehwegvorstreckung in Betracht gezogen, die aber aus technischen Gründen (Schleppkurven) nicht umsetzbar ist.

 

Die Einfahrt zum BSR-Betriebshof konnte bereits mit Hilfe von Pollern übersichtlicher gestaltet und der vorhandene Fahrradweg durch eine Rotunterlegung besser gekennzeichnet werden.

 

Hinsichtlich einer blinkenden Warnleuchte wurde zuständigkeitshalber die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Bitte um Prüfung angeschrieben. Diese teilte dem

 

Bezirksamt Folgendes mit: „Ihre BVV hat mit der Drucksache 1017lXlX angeregt, an der Fußgängeranforderungsanlage (FA-LZA) Ruppiner Chaussee (Am Dachsbau) im lnteresse der Schulwegsicherung ergänzend einen Schutzblinker zu installieren, der auf querende Fußgänger aufmerksam machen soll.

 

Grundsätzlich werden Schutzblinker an Lichtzeichenanlagen (LZA) angeordnet, wenn eine gesamte Kreuzung bzw. Einmündung signalisiert ist. Unter dieser Voraussetzung kann es zu einem Konflikt zwischen abbiegenden Kraftfahrern und Fußgängern kommen, da beide in gleichem Zeitraum ihr Grün erhalten. Allerdings sind an diesen vollsignalisierten Knoten Schutzblinker nur dann sinnvoll und erforderlich, wenn die Fußgängerfurt weiter vom signalisierten Knoten abgesetzt liegt und/ oder der Vorrang der Fußgänger von den abbiegenden Kraftfahrern missachtet wird und es zu Verkehrsunfällen kommt.

 

Auffälligkeiten, welche gegenwärtig ergänzende straßenverkehrsbehördliche Regelung an der FA-LZA Ruppiner Chaussee (Am Dachsbau) erforderlich machen, sind nicht gegeben. lm Zuge der Baumaßnahme Ausbau der Ruppiner Chaussee wurde die FA-LZA noch näher an den Knoten herangerückt und ist für Kraftfahrer aus der Straße Am Dachsbau sehr gut erkennbar.

 

Darüber hinaus hat auch die Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik keine Besonderheiten in Bezug auf Verkehrsunfälle mit Fußgängern ergeben. lm Zeitraum 01.01.2012 - 31.10.2015 wurde kein Verkehrsunfall mit Fußgängerbeteiligung polizeilich registriert.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1017/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                    Katrin Schultze-Berndt

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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