Drucksache - 1016/XIX  

 
 
Betreff: Markstraße sicherer machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/B90/GrüneBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
Verfasser:Stephan Schmidt
Claudia Skrobek
Torsten Hauschild
 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.05.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Verkehrsausschuss Beratung
25.06.2015 
28. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
16.09.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.06.2016 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Ersuchen vom 29.04.2015
Beschlussempfehlung vom 26.06.2015
Beschluss vom 17.09.2015
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 03.05.2016

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage


 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                                  03.05.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

 

 

An die Bezirksverordnetenversammlung                                                         Drucksache Nr. 1016

von Berlin Reinickendorf                                                                                               XIX. WP

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Markstraße sicherer machen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 16.09.2015 – Drucksache Nr. 1016/XIX-:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Überquerung der Markstraße im Bereich zwischen Walderseestraße und Haßlinger Weg für Fußgänger sicherer gestaltet werden kann.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die örtlichen Gegebenheiten überprüft. Mit Markierung des Schutzstreifens für Radfahrer muss jeweils nur ein Fahrstreifen überquert werden. Darüber hinaus sind in diesem Bereich drei Mittelstreifendurchbrüche vorhanden, die zum Überqueren der Markstraße genutzt werden können. Aufgrund des Vorgenannten, sieht das Bezirksamt aus verkehrlicher Sicht keine weitere Notwendigkeit zusätzliche, verkehrssichernde Maßnahmen zur Überquerung der Markstraße im oben genannten Bereich durchzuführen.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1016/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                    Martin Lambert

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 
 

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