Drucksache - 0956/XIX
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 07.07. 2015 Abteilung Jugend, Familie und Soziales
An die Drucksache Nr. 0956 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Keine Unterbringung von Flüchtlingen in Turnhallen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.03.2015 - Drucksache Nr. 0956/XIX - :
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen des Senats mit Nachdruck dafür einzusetzen, ein Unterbringungskonzept für Flüchtlinge umzusetzen, welches die Nutzung von Turnhallen o. Ä. als Unterkunft ausschließt.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an den Staatssekretär für Gesundheit und Soziales, Herrn Dirk Gerstle, gewandt. Dieser teilte dem Bezirksamt mit Datum vom 04.06.2015 Folgendes mit:
„Der Senat nimmt seine Verantwortung für die menschenwürdige Unterbringung der in Berlin aufgenommenen Flüchtlinge wahr. Auf seiner Klausursitzung am 08.01.2015 hat er für die steigende Anzahl von Menschen, die ein Asylverfahren in unserem Land durchlaufen, Eckpunkte für ein Gesamtkonzept für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen im Jahr 2015 beschlossen.
Neben der Einrichtung von Containerwohndörfern an sechs Standorten mit einer Gesamtkapazität von rund 2.000 Plätzen soll dem erhöhten Platzbedarf auch durch die Ertüchtigung landeseigener Liegenschaften, Neubauten und Schaffung modularer Wohneinheiten auf landeseigenen Grundstücken entsprochen werden.
Nach derzeitiger Planung ist auf geeigneten landeseigenen Grundstücken die Errichtung standardisierter modularer Bauten im Wege von sogenannten Amtsentwürfen vorgesehen. Hierbei handelt es sich, in Anlehnung an die sogenannten Modularen Erweiterungsbauten (MEB), welche sich bereits im Schulbereich bewährt haben, um freistehende, nicht unterkellerte, in der Regel mehrgeschossige Bauten, die barrierefrei zugänglich sind und einem modernen energetischen Standard entsprechen. Durch die Verwendung vorgefertigter Standardkomponenten kann die Vorlaufzeit für die Planung und Errichtung derartiger Bauten im Vergleich zu herkömmlichen Gebäuden erheblich verkürzt werden. Gleichwohl können die geltenden Qualitätsanforderungen uneingeschränkt erfüllt werden. Das Landesamt für Gesundheit (LAGeSo) erarbeitet zurzeit ein entsprechendes Gestaltungskonzept, Raumprogramm und Planungshinweise für den Bau von Gemeinschaftsunterkünften in derartiger modularer Bauweise.
Der von der BVV-Reinickendorf eingebrachte Vorschlag ist somit bereits größtenteils umgesetzt, da die Aufgabe der notbelegten Sporthallen abgeschlossen ist.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0956/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Andreas Höhne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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