Auszug - Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht bei Ämtern, Behörden und dem Jobcenter hinweisen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Vertagung Abstimmungsergebnis:
dafür: 13 (4 CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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