Auszug - Einbürgerungsverfahren in Reinickendorf - dazu Herr BzStR Balzer -
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Herr Adrian begründet die Aufnahme des
Besprechungspunktes in die Tagesordnung und geht auf Briefe bzw. Beschwerden
von Bürgern zum Einbürgerungsverfahren ein. Er bittet darum, das
Bearbeitungsverfahren insgesamt darzustellen. Herr BzStR Balzer erklärt, dass Herr
Schmieden aus dem Bereich der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten hierzu
anwesend ist und genaue Fragen zum Verfahren beantworten kann. Anschließend
geht Herr BzStR Balzer darauf ein, dass Beschwerden über das Verhalten der
Mitarbeiter des Bereiches Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sich nicht
bewahrheitet haben. Da eine große Anzahl von Behörden während des
Einbürgerungsverfahrens zu beteiligen sind, ist von einer langen Wartezeit bis
zum Abschluss des Verfahrens auszugehen. Anschließend geht Herr BzStR Balzer
auf die Stellenbesetzung und die genauen Zahlen der Einbürgerunsanträge ein. Er
teilt den Ausschussmitgliedern mit, dass im Jahr 2002 501 Anträge auf
Einbürgerung eingegangen sind und 612 Verfahren zum Abschluss gebracht werden
konnten. Maßnahmen zur Verbesserung Bürgerfreundlichkeit waren u. a. die
Einführung einer Telefonsprechstunde sowie eine Durchführung von
Schließungszeiten, damit Altbestände abgearbeitet werden konnten. Anschließend stellt Herr Schmieden
anhand eines konkreten Sachverhaltes das Antrags- und Bearbeitungsverfahren
eines Einbürgerungswilligen dar. Er geht darauf ein, dass für die Bearbeitung
des Antrages u. a. nachgewiesen werden muss, dass der Antragsteller die
Deutsche Sprache ausreichend beherrscht. Weiterhin sind u. a. an folgende
Behörden Anfragen zu richten: Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungschutz,
evtl. Arbeitsamt, Sozialamt etc. Dadurch sei die lange Bearbeitungsdauer zu
erklären, so Herr Schmieden. Das Verfahren wird dann mit der Einbürgerung, der Ausstellung
einer Einbürgerungszusicherung oder einer Ablehnung zum Abschluss gebracht.
Anschließend äußert sich Herr Schmieden in allgemeiner Form zu dem im Ausschuss
für Eingaben und Beschwerden befindlichen Beschwerdefall. Herr BzStR Balzer ergänzt, dass
seitens der Antragsteller oft fälschlich angenommen wird, dass sie nach Abgabe
ihrer Unterlagen ihre Pflicht erfüllt hätten. Dem ist jedoch nicht so, da
Unterlagen bei der Entscheidung aktuell, dies bedeutet, nicht älter als sechs
Monate, sein müssen. Daher ist es möglich, dass ein Bürger erneut zur
Einreichung der selben, jedoch aktuelleren Unterlagen, aufgefordert. wird.
Anschließend geht Herr BzStR Balzer darauf ein, dass in Reinickendorf zum
01.07.2003 insgesamt 4.679 Einbürgerungen durchgeführt wurden. Es hat weiterhin
376 Rücknahmen von Anträngen und 36 Ablehnungen gegeben. Damit liegt der Bezirk
Reinickendorf im Vergleich zu Gesamt-Berlin bei der Bearbeitungsdauer im
Mittelfeld und bei der Zahl der Einbürgerungen im unteren Teil. Herr BzStR
Balzer weist darauf hin, dass beim Senat Bestrebungen vorhanden sind, den
Bereich der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
wieder bei der der Senatsverwaltung für
Inneres anzugliedern. Nachfragen der Ausschussmitglieder
werden ausführlich von Herrn BzStR Balzer und Herrn Schmieden beantwortet. Anschließend bittet Herr Adrian Herrn
Schmieden, den Unterschied zwischen Anspruchs- und Ermessenseinbürgerungen
darzustellen. Nachdem dies erfolgt ist, bedankt sich
Herr Adrian bei Herrn BzStR Balzer und Herrn Schmieden für die detaillierten
Darstellungen. Herr BzStR Balzer, Herr Pickert und
Herr Schmieden verlassen um 18.05 Uhr die Sitzung. |
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