Auszug - Planungsvorgabe Freigabe Ruppiner Chaussee und Gewährleistung Durchfahrt nur in Ausnahmesituation
Sachverhalt:
Frage an das Bezirksamt und die Fraktionen:
Im Verkehrsausschuss wurde mitgeteilt, dass bereits eine Planungsvorlage erarbeitet wird, die Ruppiner Chaussee im Tegeler Forst wieder für den öffentlichen Verkehr freizugeben.
Was ist damit konkret gemeint? Gilt die Freigabe grundsätzlich oder nur bei Komplettsperrrungen der A111?
Nachfrage:
Wenn die Durchfahrt nur bei der Sperrung der Autobahn erlaubt wird, wie wird gewährleistet, dass in den anderen Zeiten keine Durchfahrt durch den Tegeler Forst möglich ist?
Die derzeitige Beschilderung reicht dafür nicht aus, da sie bereits jetzt von vielen Fahrzeugführern ignoriert wird.
Aufgrund von Zeitablauf erfolgt schriftliche Beantwortung gemäß § 49 (4) GO BVV |
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