Auszug - Gewährleistung Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger während der temporären Aufhebung der Entwidmung der Ruppiner Chaussee zwischen Schulzendorfer Straße und Karolinenstraße  

 
 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 2.13
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: beantwortet
Datum: Mi, 10.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 08.01.2018, 17:00 Uhr, Raum 338
0788/XX Gewährleistung Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger während der temporären Aufhebung der Entwidmung der Ruppiner Chaussee zwischen Schulzendorfer Straße und Karolinenstraße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Bernd Schumacher 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage
 
Beschluss


Sachverhalt:

 

Frage an das Bezirksamt und die Fraktionen:

 

Die Ruppiner Chaussee ist in vielen Bereichen sehr schmal und schwierig verbreiterbar. Dies trifft im Besonderen auf die Bereiche des Landschaftsschutzgebiet Südlicher und Nördlicher Tegeler Forst (LSG02a und LSG02b), mit altem Baumbestand beidseitig direkt am Straßenrand, und auf den Bushaltestellenbereich "Im Waldwinkel" (sehr schmaler Gehweg zwischen Häusern und Straße) zu.

 

Bereits jetzt müssen Autofahrer zur Gewährleistung des Sicherheitsabstandes zu Radfahren ein Stück auf die Gegenspur ausweichen. Für Busse gilt dies in einem noch stärkeren Ausmaß. Generell ist bei Gegenverkehr ein sicheres Überholen von Radfahren auf der eigenen Spur nicht möglich.

 

Wie soll unter diesen Bedingungen die Sicherheit der Radfahrer gewährleistet werden?
 

 

Aufgrund von Zeitablauf erfolgt schriftliche Beantwortung gemäß § 49 (4) GO BVV

 
 

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