Tagesordnung - 10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur  

 
 
Bezeichnung: 10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
Datum: Do, 26.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschriften der 8. Sitzung vom 25.01.2018 und der 9. Sitzung vom 22.02.2018      
Ö 3     Besprechungspunkte      
Ö 3.1  
Information zum Sachstand SIKO      
Ö 3.2  
Derzeitige Verwendung und mögliche zukünftige Nutzung der Liegenschaft am Rallenweg in Heiligensee      
Ö 3.3  
Bauvorhaben Biedenkopfer Straße – Planreifeerklärung      
Ö 3.4  
Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der vertiefenden Untersuchung Milieuschutzgebiet/ soziale Erhaltungssatzung in Reinickendorf-Ost/Letteplatz      
Ö 3.5  
Terminfindung für Sondersitzung      
Ö 4     Beratung von Drucksachen      
Ö 4.1  
Quartier Trettachzeile / Altes Wasserwerk Tegel  
0032/XX-01-01  
Ö 4.2  
Altes Wasserwerk mit den Mietern weiterentwickeln  
1322/XIX-01  
Ö 4.3  
Altes Wasserwerk sozialverträglich sichern  
1323/XIX-01  
Ö 4.4  
Stadtentwicklungspolitische Zukunftswerkstatt  
0267/XX  
Ö 4.5  
Tegeler Hafenfest maritim, fröhlich und anwohnergerecht  
0629/XX  
Ö 4.6  
Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz abschließen  
0706/XX  
Ö 4.7  
Beteiligung am Tag der Städtebauförderung am 05.05.2018  
0707/XX  
Ö 4.8  
Anwohner der Seitenstraße der Residenzstraße benötigen unbeschräkten Parkraum  
0907/XX  
Ö 4.9  
Prüfung der Niederschlagsentwässerung während der Sanierung der A111  
0955/XX  
Ö 4.10  
Grundstück des ehemaligen Collège Voltaire für den Eigenbedarf der wachsenden Stadt sichern  
0702/XX  
Ö 4.11  
Haus am Senftenberger Ring  
0750/XX  
Ö 4.12  
Umfassende Bürgerbeteiligung beim geplanten Umbau des Märkischen Zentrums  
0758/XX  
Ö 4.13  
Sicherung der Mauerreste auf dem alten Grenzverlauf in Schönholz  
0849/XX  
Ö 4.14  
Parken im Frohnauer Zentrum 4 - Parken auf dem Grundstück  
0968/XX  
    VORLAGE
    ALLRIS net Ratsinformation

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: 

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, unter welchen Umständen das bisher untersagte Parken im Vorgarten auf dem eigenen Grundstück in Frohnau gestattet werden kann, ohne gegen geltende Bebauungspläne oder die gültige Erhaltungsverordnung zu verstoßen. Die zulässigen Kriterien für das Parken auf dem eigenen Grundstück sind den Frohnauern Bürgern in geeigneter Weise bekanntzumachen.

   
    14.03.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 12.19 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: 

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, unter welchen Umständen das bisher untersagte Parken im Vorgarten auf dem eigenen Grundstück in Frohnau gestattet werden kann, ohne gegen geltende Bebauungspläne oder die gültige Erhaltungsverordnung zu verstoßen. Die zulässigen Kriterien für das Parken auf dem eigenen Grundstück sind den Frohnauern Bürgern in geeigneter Weise bekanntzumachen.

 

Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke   dagegen: /   Enthaltung: /

   
    26.04.2018 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
    Ö 4.14 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: 

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, unter welchen Umständen das bisher untersagte Parken im Vorgarten auf dem eigenen Grundstück in Frohnau gestattet werden kann, ohne gegen geltende Bebauungspläne oder die gültige Erhaltungsverordnung zu verstoßen. Die zulässigen Kriterien für das Parken auf dem eigenen Grundstück sind den Frohnauern Bürgern in geeigneter Weise bekanntzumachen.

 

Vertagung

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    28.06.2018 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
    Ö 6.14 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: 

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, unter welchen Umständen das bisher untersagte Parken im Vorgarten auf dem eigenen Grundstück in Frohnau gestattet werden kann, ohne gegen geltende Bebauungspläne oder die gültige Erhaltungsverordnung zu verstoßen. Die zulässigen Kriterien für das Parken auf dem eigenen Grundstück sind den Frohnauern Bürgern in geeigneter Weise bekanntzumachen.

 

Vertagung

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    23.08.2018 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
    Ö 4.10 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: 

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, unter welchen Umständen das bisher untersagte Parken im Vorgarten auf dem eigenen Grundstück in Frohnau gestattet werden kann, ohne gegen geltende Bebauungspläne oder die gültige Erhaltungsverordnung zu verstoßen. Die zulässigen Kriterien für das Parken auf dem eigenen Grundstück sind den Frohnauern Bürgern in geeigneter Weise bekanntzumachen.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14 (CDU/2 SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 

   
    06.09.2018 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
    Ö 5.8 - im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: 

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, unter welchen Umständen das bisher untersagte Parken im Vorgarten auf dem eigenen Grundstück in Frohnau gestattet werden kann, ohne gegen geltende Bebauungspläne oder die gültige Erhaltungsverordnung zu verstoßen. Die zulässigen Kriterien für das Parken auf dem eigenen Grundstück sind den Frohnauern Bürgern in geeigneter Weise bekanntzumachen.

 

zurückgezogen

Ö 4.15  
Frohnauer Pendelverkehr gestalten II  
0979/XX  
Ö 4.16  
Wölfe in Reinickendorf  
0986/XX  
Ö 4.17  
Den "Info-Point" Residenzstraße endlich attraktiver gestalten  
0987/XX  
Ö 4.18  
Bessere Erschließung der Fläche der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenheilanstalt  
0989/XX  
Ö 4.19  
Tegeler Fließ herrichten
0593/XX  
Ö 4.20  
Bürgerbeteiligung für die Bebauung des Geländes Karl-Bonhoeffer-Nervenheilanstalt
0698/XX  
Ö 4.21  
Endlich Quartiersmanagement für die Rollberge-Siedlung  
0708/XX  
Ö 4.22  
Zukunft des Geländes der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
0713/XX  
Ö 4.23  
Ordentlicher und bezahlbarer Wohnraum auf dem KaBoN Gelände  
0909/XX  
Ö 5  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 6  
Verschiedenes      
                 
 
 

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