Drucksache - 0968/XX
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, unter welchen Umständen das bisher untersagte Parken im Vorgarten auf dem eigenen Grundstück in Frohnau gestattet werden kann, ohne gegen geltende Bebauungspläne oder die gültige Erhaltungsverordnung zu verstoßen. Die zulässigen Kriterien für das Parken auf dem eigenen Grundstück sind den Frohnauern Bürgern in geeigneter Weise bekanntzumachen. Finanzielle Auswirkungen: Anlagen: |
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