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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift der 24. Sitzung vom 01.10.2018 und der 25. Sitzung vom 05.11.2018 |
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Ö 3 |
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Beratung von Drucksachen |
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Ö 3.1 |
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Stand der Beziehungen zu den Reinickendorfer Partnerstädten |
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1047/XX-01 |
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Ö 3.2 |
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Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht bei Ämtern, Behörden und dem Jobcenter hinweisen |
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1223/XX |
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Ö 3.3 |
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Hauptberufliche Stadtjäger |
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1460/XX |
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Ö 3.4 |
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Sanierungsstau beenden - Mittel für Bau und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur erhöhen |
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1480/XX |
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VORLAGE |
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ALLRIS net RatsinformationBeschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Straßenbaubehörden der Berliner Bezirke finanziell hinreichend in die Lage versetzt werden, den Zustand der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur spürbar zu verbessern. Dazu sind im Rahmen der kommenden Haushaltsbeschlüsse die Titel der baulichen Unterhaltung (Kapitel 38, Titel: 521 01, 517 01, 521 26) in den Bezirken zu verstärken und durch eine zwingende Mindestausgabe (Zweckbindung) von entweder 15 Euro pro Einwohner und Jahr oder 0,75 % des Gesamthaushaltsvolumens - je nachdem, welcher Wert größer ist - zu veranschlagen. Die Globalsummen sind um diese Beträge durch die Senatsverwaltung entsprechend anzupassen. |
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14.11.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 13.1 - überwiesen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Straßenbaubehörden der Berliner Bezirke finanziell hinreichend in die Lage versetzt werden, den Zustand der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur spürbar zu verbessern. Dazu sind im Rahmen der kommenden Haushaltsbeschlüsse die Titel der baulichen Unterhaltung (Kapitel 38, Titel: 521 01, 517 01, 521 26) in den Bezirken zu verstärken und durch eine zwingende Mindestausgabe (Zweckbindung) von entweder 15 Euro pro Einwohner und Jahr oder 0,75 % des Gesamthaushaltsvolumens - je nachdem, welcher Wert größer ist - zu veranschlagen. Die Globalsummen sind um diese Beträge durch die Senatsverwaltung entsprechend anzupassen. Gemäß Konsensliste Überweisung an den Hauptausschuss
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03.12.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 3.4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Straßenbaubehörden der Berliner Bezirke finanziell hinreichend in die Lage versetzt werden, den Zustand der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur spürbar zu verbessern. Dazu sind im Rahmen der kommenden Haushaltsbeschlüsse die Titel der baulichen Unterhaltung (Kapitel 38, Titel: 521 01, 517 01, 521 26) in den Bezirken zu verstärken und durch eine zwingende Mindestausgabe (Zweckbindung) von entweder 15 Euro pro Einwohner und Jahr oder 0,75 % des Gesamthaushaltsvolumens - je nachdem, welcher Wert größer ist - zu veranschlagen. Die Globalsummen sind um diese Beträge durch die Senatsverwaltung entsprechend anzupassen. anzunehmen.
Abstimmungsergebnis: satzweise Abstimmung: 1. Satz: dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0 einstimmig beschlossen 2.Satz: dafür: 7 (CDU/AfD) dagegen: 5 (SPD/B90/Grüne/Linke) Enthaltung: 1 (FDP) Annahme mit Mehrheit 3. Satz: dafür: 8 (CDU/AfD/FDP) dagegen: 5 (SPD/B90/Grüne/Linke) Enthaltung: 0 Annahme mit Mehrheit
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09.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 10.25 - mit Änderungen in der BVV beschlossen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Straßenbaubehörden der Berliner Bezirke finanziell hinreichend in die Lage versetzt werden, den Zustand der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur spürbar zu verbessern. Dazu sind im Rahmen der kommenden Haushaltsbeschlüsse die Titel der baulichen Unterhaltung (Kapitel 38, Titel: 521 01, 517 01, 521 26) in den Bezirken zu verstärken und durch eine zwingende Mindestausgabe (Zweckbindung) von entweder 15 Euro pro Einwohner und Jahr oder 0,75 % des Gesamthaushaltsvolumens - je nachdem, welcher Wert größer ist - zu veranschlagen. Die Globalsummen sind um diese Beträge durch die Senatsverwaltung entsprechend anzupassen. Gemäß Konsensliste Annahme
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Ö 3.5 |
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Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung und der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2017 |
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1485/XX |
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Ö 4 |
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Bericht aus dem Bezirksamt |
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Ö 5 |
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Verschiedenes |
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