Tagesordnung - 21. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 21. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mo, 04.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:03 - 18:22 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschriften der 12. Sitzung vom 14.09.2017, der 13. Sitzung vom 18.09.2017, der 18. Sitzung vom 05.03.2018 und der 19. Sitzung vom 10.04.2018      
Ö 3     Beratung von Drucksachen      
Ö 3.1  
Änderung der Geschäftsordnung - Sondermittel  
0603/XX  
    VORLAGE
    ALLRIS net Ratsinformation

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt:

 

1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss.

 

2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend.

 

3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG.

   
    11.10.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 11.1 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt:

 

1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss.

 

2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend.

 

3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG.

 

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuss

   
    07.12.2017 - Geschäftsordnungsausschuss
    Ö 4.3 - gegenstandslos
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt:

 

1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss.

 

2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend.

 

3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG.

 

nicht zuständig

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 12 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP)   dagegen: 0   Enthaltung: 1 (Linke)

 

 

 

Abstimmung über Dringlichkeit der Drucksache:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 

   
    13.12.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 10.14 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt:

 

1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss.

 

2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend.

 

3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG.

 

Rücküberweisung an den Hauptausschuss

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    09.01.2018 - Hauptausschuss
    Ö 4.2 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt:

 

1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss.

 

2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend.

 

3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG.

 

vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    13.02.2018 - Hauptausschuss
    Ö 4.5 - vertagt
   

Die Beratung über die Drucksache Nr. 0603/XX wird auf Anregung von Herrn Koch vertagt.

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt:

 

1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss.

 

2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend.

 

3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG.

 

 

vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    05.03.2018 - Hauptausschuss
    Ö 4.6 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt:

 

1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss.

 

2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend.

 

3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG.

 

vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    10.04.2018 - Hauptausschuss
    Ö 3.4 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt:

 

1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss.

 

2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend.

 

3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    23.05.2018 - Hauptausschuss
    Ö 3.3 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt:

 

1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss.

 

2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend.

 

3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    04.06.2018 - Hauptausschuss
    Ö 3.1 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt:

 

1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss.

 

2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend.

 

3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    25.06.2018 - Hauptausschuss
    Ö 3.1 - erledigt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt:

 

1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss.

 

2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend.

 

3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG.

 

in folgender geänderter Fassung:

 

§ 24b

 

Anträge auf Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung

 

Die Bezirksverordnetenversammlung verfügt entsprechend dem Bezirkshaushaltsplan über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach Beratung im für den Haushalt zuständigen Ausschuss.

 

anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 

 

Abstimmung über Dringlichkeit der Drucksache:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 

   
    04.07.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 10.29 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

§ 24b

 

Anträge auf Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung

 

Die Bezirksverordnetenversammlung verfügt entsprechend dem Bezirkshaushaltsplan über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach Beratung im für den Haushalt zuständigen Ausschuss.

 

Annahme

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke   dagegen: 0   Enthaltung: 0

Ö 3.2  
Personalentwicklung im Bezirksamt Reinickendorf  
Enthält Anlagen
0646/XX-01  
Ö 3.2.1  
hierzu Besprechungspunkt: Evaluation des Abschlussberichts des Temporären Ausschusses "Personalbedarfskonzept" - Drs. Nr. 1040/XIX      
Ö 3.3  
Unterstützung beim Säubern Reinickendorfer Gewässer
0904/XX  
Ö 3.4  
Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz abschließen (Mitberatung des Ausschusses für Stadtplanung. -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur erfolgt voraussichtlich am 31.05.2018)  
0706/XX  
Ö 3.5  
Beteiligung am Pilotprojekt European Energy Award (Mitberatung des Bauausschusses erfolgt voraussichtlich am 29.05.2018)  
0709/XX  
Ö 3.6  
Modernisierung der Pförtnerloge im Rathaus (Mitberatung des Bauausschusses erfolgt voraussichtlich am 29.05.2018)  
0845/XX  
Ö 4  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 5  
Verschiedenes      
                 
 
 

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