Der Denkmalschutz hat die Aufgabe, wichtige Zeugnisse der Baukultur – unter Berücksichtigung ihrer Denkmaleigenschaften – zu bewahren, sowie Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Er wirkt darauf hin, dass Denkmale in die städtebauliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden.
Der Denkmalschutz umfasst außer dem Erhalt von Kirchen, Schlössern und Palais zugleich die Bewahrung von Industriehallen, Wohn- und Geschäftshäusern, von Gärten und Parkanlagen sowie von Denkmalen, die im Boden verborgen sind.
Einzelne Stadtteile, Dörfer und Industrieanlagen stehen als Gesamtanlage unter Denkmalschutz. Oftmals stellen sich diese Bauten und Anlagen schmucklos und schlicht dar und somit fehlt häufig das Verständnis für ihren Denkmalwert. Doch auch sie sind Dokumente, die es auf Grund ihrer städtebaulichen, historischen oder technischen Qualität zu erhalten gilt, denn auch das kleine, scheinbar belanglose Denkmal ist Zeugnis von Geschichte und Alltagskultur.
Der Denkmalschutz setzt sich für den Erhalt dieser Bauten ein. Wichtig für den Erhalt ist allerdings immer die Akzeptanz der Denkmaleigentümer*innen.
Untere Denkmalschutzbehörde
Inhaltsverzeichnis
Schema zum Genehmigungsverlauf (Klick auf Bild zum Vergrößern)
Bild: Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Ablauf des Antrages auf denkmalrechtliche Genehmigung
Eine Übersicht über den Genehmigungsverlauf finden Sie zusammengefasst in diesem PDF-Dokument, welches vom Landesdenkmalamt (LDA) herausgegeben wurde. Die vorstehende Abbildung ist daraus entnommen.
Anträge müssen mindestens folgende Unterlagen enthalten:
- Anschreiben mit Adresse und Telefonnummer der Antragstellenden
- ggf. Vollmacht der Grundstückseigentümer*innen
- Lageplan
- eine exakte Beschreibung der beabsichtigten Maßnahmen mit Material- und Farbangaben
- Bauzeichnungen (mind. M. 1:100) und ggf. Detailzeichnungen in Abweichung zum zuletzt genehmigten Stand
- Bestandspläne und/oder historische Pläne
- Fotos (heutiger Zustand, ggf. historische Aufnahmen)
- ggf. Voruntersuchung oder Befunduntersuchung eines Restaurationsbüros
-
Kurzinformationen des LDA zum Digitalen Antrag
PDF-Dokument (367.2 kB)
Dokument: Senatsverwaltung für Kultur und Europa
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Kurzinformationen des LDA zu Steuererleichterungen
PDF-Dokument (909.0 kB)
Dokument: Senatsverwaltung für Kultur und Europa
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Denkmale und Solaranlagen (Langfassung)
PDF-Dokument (7.5 MB) - Stand: Juli 2023
Dokument: LDA -
Denkmale und Solaranlagen (Kurzfassung)
PDF-Dokument (3.6 MB) - Stand: April 2023
Dokument: LDA
Untere Denkmalschutzbehörde
Telefonische Sprechzeiten
Di 09:00 – 12:00 Uhr
Do 15:00 – 18:00 Uhr
- Weitere persönliche Termine nach Vereinbarung.
- Darüber hinaus können Sie uns montags und freitags auch telefonisch erreichen.
- Bitte beachten Sie, dass wir am Mittwoch generell nicht erreichbar sind, da wir an diesem Tag Ihre Anträge bearbeiten.
- Die Spätsprechstunde (donnerstags 15–18 Uhr) entfällt an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen.
Zuständigkeiten
Frau Molski- Konradshöhe
- Tegel
- Raum: 206
- Tel.: (030) 90294-3032
- E-Mail Frau Molski
- Borsigwalde
- Heiligensee
- Wittenau
- Raum: 208
- Tel.: (030) 90294-3009
- E-Mail Herr Joosten
- Hermsdorf
- Reinickendorf
- Raum: 206
- Tel.: (030) 90294-3008
- E-Mail Frau Karioth
- Frohnau
- Lübars
- Märkisches Viertel
- Waidmannslust
- Raum: 208
- Tel.: (030) 90294-3005
- E-Mail Herr von Berlepsch