Was bedeutet Bürgerbeteiligung?

Abbildung: Zeigt eine Person mit einer Luftblase, darin ist ein Fragezeichen

“Wir können immer wieder anfangen. Was es dazu braucht? Nicht viel: etwas Haltung, etwas lachenden Mut und nicht zuletzt die Bereitschaft, die Blickrichtung zu ändern, damit es häufiger geschieht, dass wir alle sagen: ‚Wow. So sieht es also aus dieser Perspektive aus.‘” – Carolin Emcke

Bürgerbeteiligung ist für eine lebendige demokratische Gesellschaft unverzichtbar. Auch bei der Entwicklung unserer Städte spielt sie eine entscheidende Rolle, weil sie all jene einbezieht, die dort leben und ihre Umwelt mitgestalten möchten. Wenn lokales Wissen eingebracht wird und die Bürgerschaft ihre Ideen und Bedürfnisse artikulieren kann, lassen sich potentielle Konflikte früher erkennen. Dadurch lässt sich unser Zusammenleben so gestalten, dass mehr Zufriedenheit für alle entsteht.

Dialog und Transparenz

Die Grundlage von Beteiligungsformaten unterschiedlichster Art ist der Dialog zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Projektverantwortlichen. Dieser Austausch auf Augenhöhe ist unerlässlich, um unterschiedliche Perspektiven einbeziehen und mit den Menschen statt für die Menschen planen zu können. Außerdem trägt er zu einem größeren gegenseitigen Verständnis der verschiedenen Interessengruppen bei. Aktive Beteiligung bedeutet also, konkret und so viel Einfluss wie möglich zu nehmen und damit nachhaltige Transparenz und Akzeptanz zu schaffen. Wie genau diese positive Einmischung aussehen kann, hängt von den jeweiligen Beteiligungsstufen ab.

Beteiligungsstufen

Beteiligung findet auf vier verschiedenen Stufen statt und reicht von der reinen Information über die Konsultation bis hin zur Mitwirkung in Entscheidungsprozessen:

Information: Die Beteiligten erhalten im Zuge dieser Stufe relevante Fakten und Details über ein geplantes Vorhaben und haben die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen.

Anhörung: Die Entscheidungsträger interessieren sich für die Sichtweise der Bürgerschaft. Bei dieser Stufe haben Beteiligte die Möglichkeit, Stellung zu einem geplanten Vorhaben zu beziehen, Wissen einzubringen und Meinungen zu äußern. Sie werden angehört, haben jedoch keine Kontrolle darüber, ob ihre Sichtweise Beachtung findet.

Konsultation (Mitwirkung): Die Beteiligten werden aktiv aufgefordert, ihre Sichtweisen, Vorschläge und Bedenken zu äußern. Ziel ist es, die Perspektiven der Bürgerschaft in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.

Kooperation (Mitentscheidung): In dieser Stufe werden gemeinsame Konzepte und Lösungen erarbeitet. Geht es beispielsweise um Bauvorhaben, werden gemeinsam Varianten entworfen sowie Ideen für die Gestaltung öffentlicher Bereiche (Plätze, Straßen, Grünanlagen, Spielplätze) und Gemeinschaftseinrichtungen entwickelt. Die Resultate spielen eine wichtige Rolle bei der finalen Entscheidung der Bauherrin oder des Bauherrn über die realisierbare Variante.

Ermächtigung (Entscheidung): Hier werden die Beteiligten konkret in Entscheidungsprozesse zum Vorhaben einbezogen, beispielsweise durch die Bildung eines Beteiligungsgremiums, das Vertretungen aus der Bürgerschaft ebenso wie weitere relevante Akteure umfasst. Die Prozessverantwortung aller Beteiligten erstreckt sich dabei über einen längeren Zeitraum; alle auf dieser Stufe getroffenen Entscheidungen sind für die Projektverantwortlichen verbindlich.

Abbildung: Mehrere Personen auf Stufen: Information, Anhörung, Konsultation, Kooperation, Ermächtigung

Formelle und informelle Beteiligung

Bei der Bürgerbeteiligung wird zwischen formeller und informeller Beteiligung unterschieden. Bei der formellen Beteiligung sind Staat und Behörden durch Vorschriften dazu verpflichtet, die Bürgerschaft in Entscheidungsprozesse zu integrieren. Informelle Beteiligung hingegen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben bzw. geregelt.

Bei Bauplanungsverfahren wird von formeller Beteiligung gesprochen, die im Baugesetzbuch (§ 3 BauGB) geregelt ist. Sie beinhaltet eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ebenso wie den öffentlichen Zugang zu entsprechenden Informationen. Mit einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Bürgerschaft über ein Vorhaben informiert; der öffentliche Zugang ermöglicht allen Interessierten, Einsicht in die Planung zu nehmen. Bürgerinnen und Bürger haben stets das Recht, Stellung zu den Vorhaben zu nehmen sowie Einwände und Anregungen zu äußern.

Die informelle Beteiligung wird in unterschiedlicher Weise eingesetzt. Im Bereich der Planung unter anderem bei der Erarbeitung von Konzepten. Auch hier greifen die vier oben erläuterten Beteiligungsstufen, welche die Grundlage für das gewählte Beteiligungsformat bilden.

Beteiligung in Berlin

Berlin ist unterteilt in eine Landesebene und eine Bezirksebene und hat damit eine besondere Verwaltungsstruktur. Die als Senat bezeichnete Landesregierung von Berlin ist für die Gesamtverwaltung Berlins zuständig. Sie besteht aus dem oder der regierenden Bürgermeisterin oder Bürgermeister und den Mitgliedern des Senats, welche die verschiedenen Senatsverwaltungen (z.B. für Stadtentwicklung oder für Bildung, Jugend und Familie) vertreten.

Die zwölf Bezirke Berlins verantworten die jeweiligen lokalen Angelegenheiten. Jeder Bezirk hat eine Bezirksbürgermeisterin oder einen Bezirksbürgermeister und Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte, die die verschiedenen Senatsverwaltungen auf Bezirksebene vertreten.

Auf Senats- wie Bezirksebene gibt es Einrichtungen, welche die Beteiligung der Öffentlichkeit unterstützen. Auf der Senatsebene ist das der Zentrale Raum für Beteiligung. Zusätzlich verfügt jeder der zwölf Bezirke über einen Bezirklichen Raum für Beteiligung (BRB) – somit entstehen insgesamt zwölf Räume für Beteiligung auf Bezirksebene.

Gute Bürgerbeteiligung: Die Leitlinien in Marzahn-Hellersdorf

Der Rahmen für Beteiligungsprozesse wird durch Grundsätze vorgegeben. In den Berliner Landesleitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern wurden insgesamt neun Grundsätze erarbeitet, die das Grundgerüst bilden. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat sich dazu bekannt, diese Grundsätze für eine eindeutige Zuordnung und Vermeidung von Doppelnennungen zusammenzufassen und sich auf fünf Grundsätze zu fokussieren.

Die 5 Gründsätze der Bürgerbeteiligung für Marzahn-Hellersdorf
  • 1. Ausreichend Budget und Ressourcen bereitstellen

    Es werden jährlich Mittel für die Umsetzung der Leitlinien – genauer der Instrumente – durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden u.a. zur Beauftragung des externen Büros der Anlaufstelle genutzt. In den Haushaltsansätzen für einzelne Prozesse und Projekte werden die für die Beteiligungsprozesse erforderlichen Finanzmittel durch die Projektträgerinnen und Projektträger eingestellt.

  • 2. Gut miteinander umgehen

    Ziel ist es alle miteinzubeziehen. Deswegen soll verständliche Sprache eingesetzt werden. Beteiligungsformate werden neutral moderiert und dialogorientiert aufgesetzt, sodass neue Ideen generiert und gemeinsam Lösungswege gefunden werden können. Ziel ist es, die Bürgerschaft im Prozess zu stärken und niemanden auszugrenzen.

    Das bedeutet:
    • Verständnis füreinander zu haben
    • Ehrlichkeit zu gewährleisten
    • Verbindlichkeit herzustellen und Zusagen einzuhalten
    • offen für die Ideen aus der Bürgerschaft zu sein
    • unterschiedlichen Meinungen Raum zu lassen
    • Einwände zuzulassen, zu dokumentieren und zu prüfen
    • Ablehnung zu begründen
    • das Engagement der Bürgerschaft anzuerkennen
  • 3. Frühzeitig beteiligen

    Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Vorhaben, Projekten und Prozessen der bezirklichen Entwicklung erfolgt frühzeitig, je nach Projekt und Möglichkeiten ab dem Zeitpunkt der Projektinitiierung (darin integriert auch Beteiligungsprozesse, die erst zur Projektinitiierung führen). Dazu gehören auch längerfristige strategische Planungen oder Planungsprozesse.
    Zu diesem Grundsatz gehört das frühzeitige Informieren über bezirkliche Entwicklungsprojekte und -prozesse auf unterschiedlichen Wegen im Vorfeld. Die Projekte und Prozesse sowie deren Beteiligungsmöglichkeiten werden in der Vorhabenliste geführt.

  • 4. Für Transparenz sorgen

    Transparenz meint: umfassende Aufklärung über bezirkliche Vorhaben. Dazu gehört es Entscheidungskompetenzen aufzuzeigen sowie Transparenz zum Prozessverlauf und den Ergebnissen herzustellen.

    Das bedeutet:
    • planerische Hintergründe objektiv zu vermitteln und auf
      Herausforderungen hinzuweisen
    • Budget und Ressourcen transparent zu machen
    • Prozessverläufe und Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltungsstrukturen aufzuzeigen
    • Mitbestimmungsmöglichkeiten aufzuzeigen
    • darzustellen, wie die Empfehlungen der Bürgerschaft in die Entscheidungen eingeflossen
      sind bzw. weshalb bestimmte Anregungen nicht berücksichtigt worden sind
    • eine offene und zeitnahe Rückkopplung über Entscheidungen
    • Informationen zu Ergebnissen und Planungsfortschritten und -änderungen bereitzustellen
  • 5. Viele Verschiedene beteiligen

    Um möglichst viele verschiedene Akteure zu erreichen, wird darauf geachtet, dass der gesamte Prozess inklusiv und barrierefrei gestaltet wird.

    Das bedeutet:
    • eine verständliche und zielgruppengerechte Sprache zu verwenden und auf planerische Fachbegriffe, Amtssprache und Abkürzungen zu verzichten
    • Mehrsprachigkeit inkl. Gebärdensprache abzusichern
    • zielgruppengerechte Beteiligungsformate durchzuführen
    • Barrierefreiheit am Beteiligungsort sicherzustellen
    • barrierearme Öffentlichkeitsarbeit inkl. barrierearme Internetseiten sicherzustellen
    • am Beteiligungsort für Kinderbetreuung zu sorgen

Kontakt

Bezirklicher Raum für Beteiligung Marzahn-Hellersdorf „Wir im Dialog“