Selbst wenn ein Baum äußerlich gesund erscheint, kann er bereits durch Baumkrankheiten geschwächt, morsch oder im Inneren hohl sein. Auch können die Wurzeln so starke Schädigungen aufweisen, dass sie den Baum kaum noch halten können. Andererseits kann ein Baum, der rein äußerlich deutliche Vitalitätsmängel zeigt, noch standsicher sein.
Die Baumkontrolleur:innen verfügen über die Erfahrung und die notwendigen Fachkenntnisse, um Schäden erkennen und die Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen beurteilen zu können. Alle Bäume im Bezirk werden deshalb regelmäßig — mindestens einmal im Jahr — von Fachleuten auf ihre Standsicherheit hin überprüft.
Wenn sie feststellen, dass von einem Baum eine Gefahr für Menschen, den Straßenverkehr, angrenzende Häuser oder sonstige Sachgüter ausgeht, erfassen sie die erforderliche Maßnahme im Baumkataster und veranlassen, dass er entweder fachgerecht beschnitten oder gegebenenfalls gefällt wird.
Dennoch kommt es immer wieder vor, dass das Bezirksamt – ebenso wie die anderen zuständigen Behörden im ganzen Bundesgebiet – beschuldigt werden, gesunde Bäume willkürlich zu fällen. Als Begründung für diese Behauptung wird häufig argumentiert, dass der verbleibende Baumstumpf (Stubben) schließlich nur gesundes Holz zeige.
Hierbei muss man wissen, dass der Schaden, der die Fällung eines Baumes notwendig gemacht hat, meist nicht dort zu erkennen ist, wo die Säge angesetzt wurde. Wenn ein Baum gefällt wird, erfolgt der Sägeschnitt in einer Höhe von circa 80 Zentimeter. Das Problem, welches die Fällung notwendig gemacht hat, liegt jedoch meist auf einer anderen Ebene, etwa am Wurzelansatz und den Hauptwurzeln oder am Kronenansatz und den Hauptästen. Darum kommt es häufig vor, dass der Sägeschnitt zwar gesundes Holz zeigt, der Baum an sich aber schwerwiegend geschädigt war.
Gesunde Bäume werden grundsätzlich nur dann gefällt, wenn bei Baumaßnahmen keine Alternativen zur Fällung gefunden werden konnten.