Drucksache - DS/0703/IX
Das Bezirksamt wird ersucht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Dienstleistungen der Bürgerämter deutlich schneller, in der Regel am Tag der Beantragung, erledigt werden. Dies betrifft vor allem die Ausstellung von Urkunden und Bescheinigungen.
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: In den Lichtenberger Bürgerämtern werden insgesamt über 60 verschiedene Dienstleistungen angeboten. Viele dieser Dienstleistungen können bereits jetzt unmittelbar vor Ort erledigt werden. So können beispielsweise An-, Ab- und Ummeldungen und Beglaubigungen sofort bearbeitet und Meldebescheinigungen sowie Melderegisterauszüge noch am Tag der Vorsprache ausgestellt werden. Bei anderen Dienstleistungen gibt es unterschiedliche Gründe, warum eine unmittelbare Erledigung des Vorgangs nicht am selben Tag erfolgen kann. Bei der Beantragung von Personaldokumenten ist das Bürgeramt nach Antragstellung auf die Herstellung der Dokumente bei der Bundesdruckerei angewiesen, so dass mehrere Wochen benötigt werden, bis die Ausweisdokumente dort erstellt worden sind und nach Rücklieferung im Bürgeramt abgeholt werden können. Auch Fahrerlaubnisse können im Bürgeramt zwar beantragt werden, die weitere Bearbeitung erfolgt dann aber bei der Führerscheinbehörde (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, LABO). Den Antrag auf ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis nimmt ebenfalls das Bürgeramt entgegen. Die Ausstellung und Übersendung selbst erledigt dann jedoch das Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister). Bei allen zu erbringenden Dienstleistungen ist jedoch eine vollständige Mitwirkung der Kund:innen erforderlich. Sollten nicht alle für eine Bearbeitung notwendigen Unterlagen oder Nachweise vorgelegt werden, können die Dienstleistungen teilweise auch nicht am Tag der Vorsprache bearbeitet werden. In dem Fall wird den Kund:innen im Rahmen der Bürgerorientierung jedoch sehr zeitnah ein neuer Termin zur Abgabe der fehlenden Unterlagen eingeräumt. Urkunden werden hingegen in den Bürgerämtern nicht ausgestellt.
a) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: b) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: c) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: d) Auswirkungen auf die KLR und das Budget:
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