Drucksache - DS/0563/IX  

 
 
Betreff: Erhaltungssatzungen überprüfen und modernisieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2022 
13. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Entscheidung
12.01.2023 
20. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.03.2023 
17. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Vorlagen zur Kenntnisnahme
31.07.2023 
4. Sitzung Vorlagen zur Kenntnisnahme mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE ÖSM PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird ersucht, die vier städtebaulichen Erhaltungssatzungen für die Hohenschönhauser Dörfer, die Siedlung Paul-König-Straße, den Kaskelkiez und das Karlshorster Prinzenviertel mit Blick auf die Anforderungen modernen Bauens kritisch zu überprüfen. Insbesondere sollen Klauseln hinterfragt und überholt werden, die den energetischen Ausbau oder die Installation nachhaltiger Energiegewinnungstechnik verhindern könnten.

Ziel soll dabei bleiben, die gewachsene städtebauliche Formung der Erhaltungsgebiete und den jeweiligen Gebietscharakter zu erhalten.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Für die städtebaulichen Erhaltungsverordnungen gilt, dass diese jeweils die städtebauliche Eigenart der Gebiete sichern sollen. Eine Berücksichtigung der Maßnahmen zum energetischen Ausbau und zur Energiegewinnung erfolgt jeweils einzelfallbezogen. Beispielsweise werden in den drei Dörfern Photovoltaikanlagen zugelassen sofern diese nicht den „Dorfinnenraum“ gestalterisch beeinträchtigen, also in der Regel zum Außenraum ausgerichtet sind.  

Alle in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten der Energiegewinnung können abstrakt im Vorfeld der jeweiligen Maßnahmen nicht in den Verordnungstexten Berücksichtigung finden.

 

a)                                                                                                                                                     Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems:
Keine

b)                                                                                                                                                     Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen:
Keine

c)                                                                                                                                                     Auswirkungen auf den Haushaltsplan:
Keine

d)                                                                                                                                                     Auswirkungen auf die KLR und das Budget:
Keine

 

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