Drucksache - DS/0563/IX
Das Bezirksamt wird ersucht, die vier städtebaulichen Erhaltungssatzungen für die Hohenschönhauser Dörfer, die Siedlung Paul-König-Straße, den Kaskelkiez und das Karlshorster Prinzenviertel mit Blick auf die Anforderungen modernen Bauens kritisch zu überprüfen. Insbesondere sollen Klauseln hinterfragt und überholt werden, die den energetischen Ausbau oder die Installation nachhaltiger Energiegewinnungstechnik verhindern könnten. Ziel soll dabei bleiben, die gewachsene städtebauliche Formung der Erhaltungsgebiete und den jeweiligen Gebietscharakter zu erhalten.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Für die städtebaulichen Erhaltungsverordnungen gilt, dass diese jeweils die städtebauliche Eigenart der Gebiete sichern sollen. Eine Berücksichtigung der Maßnahmen zum energetischen Ausbau und zur Energiegewinnung erfolgt jeweils einzelfallbezogen. Beispielsweise werden in den drei Dörfern Photovoltaikanlagen zugelassen sofern diese nicht den „Dorfinnenraum“ gestalterisch beeinträchtigen, also in der Regel zum Außenraum ausgerichtet sind. Alle in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten der Energiegewinnung können abstrakt im Vorfeld der jeweiligen Maßnahmen nicht in den Verordnungstexten Berücksichtigung finden.
a) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: b) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: c) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: d) Auswirkungen auf die KLR und das Budget:
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