Drucksache - DS/0550/IX
Das Bezirksamt wird ersucht, alle sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-42 befindenden privaten Flächen zur Sicherung der Dauerkleingärten anzukaufen.
Begründung: Bereits im Fachausschuss gab es eine kontroverse Debatte zu dem Thema: „Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management hat in seiner Sitzung am 12.01.2023 den Antrag beraten. Im Zuge der Debatte wurde deutlich, dass das Bezirksamt den Geltungsbereich des B-Plans 11-42 bereits erweitert hat, was die Beschlussfassung des ersten Antragspunktes entbehrlich macht. Der Einreicher stellte nunmehr nur noch den zweiten Beschlusspunkt zur Abstimmung. Hier ergab die Diskussion ein uneinheitliches Meinungsbild. Während Teile des Ausschusses die dauerhafte Sicherung der fünf privaten Parzellen, angesichts des noch nicht festgesetzten B-Plans weiterhin für erforderlich hielten, warnten andere vor einer Ungleichbehandlung mit anderen in Privatbesitz befindlichen Kleingartenparzellen. Im Ergebnis empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem federführenden Ausschuss nur mehrheitlich die Zustimmung zur Beschlussfassung.“ Die Kosten für den Ankauf sind derzeit noch unbekannt. Der Ausschuss hat sich nach Diskussion mit knapper Mehrheit mehrheitlich für den Antrag entschieden.
Text des Ursprungsantrags: Das Bezirksamt wird ersucht,
Abstimmungsergebnis: 8 / 6 / 0 |
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