Drucksache - DS/0546/IX
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung Folgendes zu beschließen:
Die Wahl einer/s Bürgerdeputierten für den Jugendhilfeausschuss für die Wahlperiode 2021-2026.
Begründung: Gemäß § 70 SGB VIII werden die Aufgaben des Jugendamtes durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen.
Gemäß § 35 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) in der Fassung vom 27.04.2001, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin (GVBI Nr. 18 vom 16.05.2001, Seite 134) gehören dem Jugendhilfeausschuss sechs Bürgerdeputierte an, davon mindestens drei Personen aus dem Bereich der freien Träger der Jugendarbeit.
Im August 2022 legte Frau Barbara Bogon ihr Amt als Bürgerdeputierte im Jugendhilfeausschuss nieder. Um die Arbeitsfähigkeit des Jugendhilfeausschusses zu gewährleisten, ist eine Nachwahl zwingend erforderlich.
Scheidet ein gewähltes Mitglied des Jugendhilfeausschusses vorzeitig aus, so sollen die im Bezirk des Jugendamtes wirkenden Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 35 Abs. 6 AG KJHG für die Ersatzwahl mindestens zwei Personen vorschlagen.
Bis zum 09.11.2022 gingen von den nachfolgend genannten Personen die Rückmeldung ein, sich der Wahl zur/ zum Bürgerdeputierten stellen zu wollen.
Von der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ist eine Person als Bürgerdeputierte/r zu wählen.
Frau Liesa Piassek Koordinatorin Verein für aktive Vielfalt e. V. Bereich Kinder, Jugend und Familie
Herr Andreas Wächter Geschäftsführer pad gGmbH
Herr Michael Junkert Verbundleitung SozDia Stiftung Berlin
Die Vorlage wird als Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung eingebracht, um die vollständige Arbeitsfähigkeit des Jugendhilfeausschusses wiederherzustellen.
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