Drucksache - DS/0543/IX  

 
 
Betreff: Freigabe der Marksburgstraße zwischen Sangeallee und Treskowallee für den gegenläufigen Radverkehr entsprechend VW StVO vom 08.11.2021
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Öffentliche Ordnung und VerkehrÖffentliche Ordnung und Verkehr
   
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.11.2022 
12. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. BE ÖOV PDF-Dokument

Der Ausschuss Öffentliche Ordnung und Verkehr empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0543/IX:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den als Einbahnstraße ausgewiesenen Teil der Marksburgstr. zwischen Sangeallee und Treskowallee für den gegenläufigen Radverkehr freizugeben. Hierbei bitten wir um Beachtung der novellierten Vorgaben nach § 41 zu Zeichen 220 Einbahnstraße IV. 1.a) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 8.11.2021, die eine Freigabe nun möglich machen:

„IV. 1. beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, soll Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn

a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen.“

Aufgrund einer Baustelle ist die Marksburgstraße für ca. 1 Jahr von der Treskowallee verkehrlich getrennt. Deshalb ist zu prüfen, ob die Freigabe für den gegenläufigen Radverkehr sofort erfolgen kann, da es ja während der Baustellensituation keinerlei Konflikt mit der später anzupassenden Ampelanlage an der Treskowallee gibt.

 

Begründung:

Die Marksburgstr. ist eine wichtige Ost-West-Verbindung für den Radverkehr, die zwischen Sangeallee und Treskowallee als Einbahnstr. ausgewiesen wurde, ohne dass Alternativverbindungen ohne größere Umwege vorhanden sind. Da in dieser Straße nur einseitig geparkt werden darf, ist die Begegnungsbreite von mindestens 3,50 m überall vorhanden und damit § 41 zu Zeichen 220 Einbahnstraße IV. 1.a) VW StVO erfüllt.

Für die Kreuzung der Treskowallee ist eine Erweiterung der vorhandenen Ampelanlage für den Radverkehr in östlicher Richtung zu prüfen und dann umzusetzen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Auf Grund der bestehenden Baustellensituation ist ein sofortiger Beschluss des Antrags zweckmäßig. Abstimmung zur Dringlichkeit: 17/0/0

 

Abstimmungsergebnis:  17 / 0 / 0

 
 

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